Mit dieser "Rasterfahndung" sollen offensichtlich die bisherigen "Schwarzseher" festgestellt werden. Nach einer Berechnung BILD-Zeitung erhalten die öffentlich-rechtlichen Sender dank der TV-"Zwangssteuer" in diesem Jahr rund 10 Prozent mehr Geld.
Laut Statistischem Bundesamt sollen 1,4 Millionen Haushalte in Deutschland keinen Fernseher besitzen. Was die GEZ schon immer angezweifelt und eher "Schwarzseher" dabei vermutetet hatte. Doch nun müssen alle Bürger pro Wohnung - bzw. auch für eine Zweitwohnung - ihren Beitrag zahlen. Ob sie nun wollen oder nicht und unabhängig davon, ob sie überhaupt ein Fernsehgerät, ein Radio oder einen PC besitzen.
Und damit das Geld zu den öffentlich-rechtlichen Sendern auch fließt, will der "Beitragsservice" alle Meldedaten mit seinen eigenen Daten abgleichen. Doch ist das überhaupt zulässig? Viele Bürger sind verunsichert. Auch Verfassungsrechtler sehen in dem geplanten Datenabgleich erhebliche Grundrechtsverstöße und verweisen dabei u. a. auch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006. Damals hatten die obersten Verfassungshüter entschieden, dass eine Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr für hochrangige Rechtsgüter zulässig ist (AZ 1 BvR 518/02). Doch wo liegt hier die Gefahr und was sind die hochrangigen Rechtsgüter? Es handelt sich doch lediglich um einen Rundfunkbeitrag.
Ob die Politiker und die Verantwortlichen der Sender mit der Haushaltszwangsabgabe auf der rechtlich sauberen Seite stehen, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Zahlreiche Bürger und Rechtsanwälte haben angekündigt, vor den Verfassungsgerichten zu klagen. Der Widerstand formiert sich und nimmt Fahrt auf. Auch der BSZ hat ein Aktionsbündnis gegründet.
Wer sich gegen die Zwangsgebühr wehren will und wissen möchte wofür sein Geld verschleudert wird, kann im Internet unter der Adresse http://www.fachanwalt-hotline.eu/... unverbindlich und kostenlos ein Beitrittsformular zum BSZ e.V. Aktionsbündnis gegen die GEZ-Haushaltszwangsabgabe anfordern.
Oder per Telefon 06071- 9816810 Telefax 06071- 9816829.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Die Leser dieses Berichts sollten diesen so oft wie möglich kopieren und in ihrer persönlichen Umgebung publik machen. Denn jede Stimme gegen die neue Zwangsabgabe zählt und jeder kann durch die vorliegenden Informationen seinen Bekannten ebenfalls unnötige verfassungswidrige Gebühren ersparen.
Hier können Sie abstimmen ob Sie für oder gegen den neuen TV Zwangsbeitrag sind.
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