Offiziell sprechen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von einer Aufkommensneutralität, wenn es um die Reform der ehemaligen GEZ-Gebühren geht. Dass ARD, ZDF und Deutschlandradio damit jedoch ihr Jahresbudget auf rund 8 Milliarden Euro erhöhen, ist alles andere als neutral. Horst Roosen, Vorstand des BSZ: ,,Auch wenn immer noch viele Bürger glauben, dass sich für sie nichts ändern wird, sind Betriebe, Kommunen und Städte schon hellhörig geworden. Die Stadt Köln verweigerte die Bezahlung des neuen Rundfunk-BEITRAGS, zahlt stattdessen aber wieder ihre Rundfunk-GEBÜHR nach alter Berechnung." Wie die BILD-Zeitung recherchiert hat, wird die unfreiwillige Teilnahme am öffentlich-rechtlichen Bildungsfernsehen und -hörfunk nur für zwei von 45 befragten deutschen Städten billiger: Nur Oberhausen und Saarbrücken werden mit dem neuen ,,Beitrag" weniger zahlen müssen, als mit der alten ,,Gebühr". Für München - so die BILD - werde sich der Betrag verfünffachen.
Pflegeeinrichtungen zahlen 4 Millionen Euro
Neben verschiedenen Firmen, Städten und Kommunen ist auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (Bpa) entsetzt. ,,Bisher waren die privaten Pflegestätten von den Zahlungen befreit", so Roosen weiter, ,,nun werden sie rund vier Millionen Euro in die milliardenschweren Budgets der Öffentlich-Rechtlichen einzahlen müssen." Das liegt an der geräteunabhängigen Berechnung des Beitrags nach Betriebsstätten, angemeldeten Fahrzeugen und Beschäftigten. Ambulante Dienste, die manchmal mehrere Filialen hätten und Fahrzeuge zur Versorgung der zu Hause lebenden Patienten benötigten, seien davon besonders hart betroffen, bemängelt der Bpa.
Private stationäre Einrichtungen waren bislang überwiegend von der TV-,,Steuer" befreit, die ambulanten jedoch nicht. Zum Glück kamen die öffentlich-rechtlichen Geldeintreiber von der Idee, auch die Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen zur Kasse zu bitten, wieder ab.
Politiker fordern dringende ,,Erneuerung der Reform"
Obwohl der neue Rundfunkbeitrag erst seit dem 1. Januar 2013 gültig ist, fordern verschiedene Politiker schon eine Reform der GEZ-Reform. Auch der Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) forderte die Bundesländer wegen der anhaltenden Kritik von Kommunen und Unternehmen auf, die Ausgestaltung der Beiträge noch einmal zu überprüfen. Dass der neue Rundfunkbeitrag in der Kritik steht, verfassungswidrig zu sein, ungerecht und unnötig ist, ist mittlerweile längst bekannt. Das Fazit des BSZ-Vorstandes Roosen: ,,Deswegen sollte sich jeder, die diesen Beitrag entrichten darf Gedanken darüber machen, ob er stillschweigend den ,Unterhaltungszoll unserer öffentlich-rechtlicher Feudalherren' berappen will, oder sich der Schar derer anschließt, die gegen die interessengesteuerte Meinungsmaschinerie deutscher Medienriesen vorgehen wollen." Ganz nach dem Motto: Nicht gewollt, nicht bestellt, nicht GEZahlt!
Bei einer vom BSZ e.V. initiierten Umfrage auf der Homepage www.rechtsboerse.de zur Abschaffung der GEZ Zwangsgebühr, an welcher sich bis jetzt 1759 Bürger beteiligt haben, stimmten 96,08 Prozent für die Abschaffung dieser Gebühr!
Wer sich gegen die Zwangsgebühr wehren will und wissen möchte, wofür sein Geld verschleudert wird, kann im Internet unverbindlich und kostenlos ein Beitrittsformular zum BSZ e.V. Aktionsbündnis gegen die GEZ-Haushaltszwangsabgabe anfordern. http://url9.de/vMT
Oder per Telefon 06071- 9816810
oder per Telefax 06071- 9816829
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Die Leser dieses Berichts sollten diesen so oft wie möglich kopieren und in ihrer persönlichen Umgebung publik machen. Denn jede Stimme gegen die neue Zwangsabgabe zählt und jeder kann durch die vorliegenden Informationen seinen Bekannten ebenfalls unnötige verfassungswidrige Gebühren ersparen.
Hier können Sie abstimmen ob Sie für oder gegen den neuen TV Zwangsbeitrag sind. http://url9.de/vMU
Der Regionalfernsehsender main.tv berichtete über den BSZ e.V. und seinen Kampf gegen die TV-"Steuer". Hier geht es zum Nachrichtenstück. http://url9.de/vPZ
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.02.2013 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.