Teilweise konnte bereits gerichtlich festgestellt werden, dass zwischen diesen Firmen und den dahinter stehenden Verantwortlichen sogenannte ,,persönliche Verflechtungen" vorhanden waren, so dass sich der Eindruck nicht verwehren ließ bzw. lässt, dass hier die Vermittlung von zahlreichen Fonds einzig und allein im Sinne der oben benannten Firmen erfolgt ist bzw. sein könnte.
Die Firmen haben nämlich im Hinblick auf den Vertrieb von Fonds und sonstigen Kapitalanlagen die Besonderheit vorzuweisen, dass sowohl der Vertrieb als auch sonstige klassischen Tätigkeiten, wie z. B. die Involvierung von Treuhandgesellschaften, sozusagen ,,aus einer Hand" stammten. Diese Verflechtungen innerhalb dieser Firmen führen dazu, dass sämtliche Entscheidungen und Geschicke jeweils von den Verantwortlichen gesteuert werden können bzw. konnten. Es wurde auch der Vorwurf laut, dass hier sog. ,,Strohmanngeschäftsführer" eingesetzt wurden, welche nur im Vordergrund tätig waren. Die tatsächlichen Entscheidungen wurden aber von den Gründern der Gesellschaften getroffen. Es entstand daher bei den Anlegern der Eindruck, diese Firmen seien unabhängige Emissionshäuser.
Bei vielen Fonds-Modellen stellt sich jedoch die Frage, ob es sich hier tatsächlich um klassische Investitionen gehandelt hat oder aber hier systematisch Investitionen so verschleiert wurden, dass für den einzelnen Anleger nicht mehr zu durchschauen ist bzw. war, wie das Kapitalanlagemodell genau funktionieren sollte.
So bestand möglicherweise der Geschäftszweck dieser Fonds darin, zum Beispiel in Genussrechte zu investieren. Zahlreiche Fonds sind und waren jedoch so aufgebaut, dass Gelder, vergleichbar mit einem Dachfonds, investiert wurden und einen sogenannten Blindpool-Charakter aufwiesen. Bei einem derartigen Fonds ist nicht klar, wie genau die Gelder dann investiert werden.
Nunmehr häufen sich die Mitteilungen über die Nitro Invest GmbH, welche die Hauptgesellschafterin der Emissionshäuser Euro Grundinvest, Self-Made-Capital, NCI New Capital und Panthera Fund ist. Anleger, welche über die benannten Firmen Kapitalanlagen getätigt haben, sollten daher zumindest prüfen lassen, ob möglicherweise Ansprüche gegen die Vermittler/Berater oder sogar gegen die Fonds-Gesellschaften zustehen. Bereits der Inhalt der Prospekte könnte Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche geben.
Hierbei handelt es sich zum Beispiel um folgende Fonds:
Self-Made-Capital Emirates 1 bis Self-Made-Capital 9 Rendite Fonds,
Euro Grundinvest AG,
NCI New Capital Invest USA 11 GmbH & Co. KG,
Euro Grundinvest Deutschland 12 GmbH & Co. KG,
NCI New Capital Invest USA 16 etc.
Betroffene Anleger sollten ihre Ansprüche daher von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, zumal auch Schadenersatzansprüche in absehbarer Zeit verjähren könnten. Der BSZ e. V. hat daher die Interessengemeinschaft NCI New Capital Invest / DIMA 24 / Self-Made-Kapital gegründet.