Der von der NORDCAPITAL GmbH aufgelegte Schiffsfonds NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH und Co KG wurde sowohl von der Deutsche Bank AG als auch der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG vertrieben. Nach dem Gläubigerschutzantrag der Groß-Reederin Korea Line Corporation (KLC), an die wesentliche Teile der Flotte des Fonds verchartert wurden, geriet der Fonds im Laufe des Jahres 2001 in existenzielle Schwierigkeiten.
Schiffsfonds in Schieflage
Die Korea Line hatte schon Ende Januar 2011 die Charter-Zahlungen eingestellt. Im Schiffsfonds NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH und Co KG führte dies zu einer Liquiditätslücke von US-$ 49 Mio., da nicht nur die Schiffe an Wert verloren, sondern darüber hinaus die fremdfinanzierenden Kreditbanken weitere Sicherheiten forderten. Betroffen von der Schieflage des Schiffsfonds sind 5.650 Anleger mit einer Beteiligungssumme von US-$ 170 Mio.
Sanierung der NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH und Co KG
Nach Angaben der Zeitschrift „Handelsblatt“ am 29.08.2011 soll den Fondsbeteiligten jetzt ein überarbeitetes Sanierungskonzept vorgelegt werden. Mit zusätzlichen Überbrückungsdarlehen in Höhe von US-$ 6 Mio. seitens der kreditgewährenden Banken soll wenigstens ein Teil der Kapitallücke geschlossen werden.
Drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Schadensersatzansprüche geschädigter Fondsbeteiligter verjähren innerhalb von drei Jahren. Maßgeblich ist die Kenntnis des Anlegers vom Beratungsfehler. Da nicht auszuschließen ist, dass eine solche Kenntnis oder die Möglichkeit der Kenntnisnahme frühzeitig vorgelegen hat, rät die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Rechtsanwältin Meyer-Bradfisch von der Kanzlei Dr. Steinhübel und Dr. Rötlich betroffenen Kapitalanlegern sobald wie möglich mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds / NORDCAPITAL Bulkerflotte 1" anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.09.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.