Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller, rät den geschädigten Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen zu lassen. Gerade im Bereich von Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen sei es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. So seien Schiffsfonds beispielsweise als sichere Kapitalanlagen, die zur Altersvorsorge geeignet sind, angepriesen worden. ,,Das sind sie leider nicht. Die Anleger erwerben unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken bis hin zum Totalverlust. Eine Kapitalanlage mit Totalverlust-Risiko kann aber keinesfalls zur Altersvorsorge geeignet sein", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Daher sei eine umfassende Risikoaufklärung grundlegend für eine anleger- und objektgerechte Beratung.
Darüber hinaus hätten auch alle Provisionen, die an die vermittelnden Banken geflossen sind, offen gelegt werden müssen. ,,Diese sogenannten Kickbacks können nach Rechtsprechung des BGH einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben und zudem einen Konflikt zwischen den Interessen der Bank und den Wünschen des Kunden belegen. Wurden diese Kickbacks verschwiegen, besteht ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz", so der Anwalt.
Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können sich betroffene Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Schiffsfonds/ MS Westerbrook" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. April 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Cp