Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 209881

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg, Deutschland http://www.fachanwalt-hotline.de
Ansprechpartner:in BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein +49 6071 9816810
Logo der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Offene Immobilienfonds galten lange Jahre als relativ sichere Möglichkeit der Kapitalanlage

Morgan Stanley P2 Value, Degi Europa und Kanam US-Grundinvest Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

(lifePR) (Dieburg, )
Offene Immobilienfonds galten lange Jahre als relativ sichere Möglichkeit der Kapitalanlage. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, ist das jedoch nicht immer der Fall. Dies haben mehrere spektakuläre Fondsschließungen und / oder -Auflösungen in den letzten Monaten gezeigt. Hiervon betroffen sind auch die Fonds Morgan Stanley P2 Value, Degi Europa und Kanam US-Grundinvest.

In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass die Anleger wohl nur dann ihre Investitionen vollumfänglich zurückerhalten, wenn sie rechtliche Schritte einleiten.

"Hierbei kommen insbesondere die Beratungsinstitute als mögliche Anspruchsgegner in Betracht", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. "Denn die Rechtsprechung legt dem Anlageberater erhebliche Aufklärungs- und Beratungspflichten auf. Werden diese Pflichten verletzt, machen sich die Beratungsinstitute grundsätzlich schadensersatzpflichtig."

Neben Hinweisen auf Verlustrisiken oder auf eine mögliche Schließung des Fonds müssen die Berater regelmäßig auch über die den Beratungsinstituten zufließenden Rückvergütungen, die sog. kick-backs aufklären. Dies gilt zumindest dann, wenn die Anlageberatung durch Mitarbeiter einer Bank erfolgte.

"Anleger, die durch offene Immobilienfonds Geld verloren haben, sollten sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um mögliche Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz.

"Allerdings sind die relativ kurzen Verjährungsfristen zu beachten. Denn diese Ansprüche können gemäß § 37a WpHG stichtagsgenau drei Jahre nach Zeichnung verjähren. Es ist daher zu raten, zur Sicherstellung der Durchsetzbarkeit verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten."

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Offene Immobilienfonds" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.