Der Senat sah es als erwiesen an, dass die Beklagten die tatsächliche Lage der EuropLeasing AG und Co. Financial Solutions KG verschleiert haben, um ahnungslose Anleger einwerben zu können. In einer Aufsichtsratssitzung hieß es beispielsweise, dass eine überschuldete Kommanditgesellschaft kein Problem für den Vertrieb des Fonds darstelle und sich der potentielle Geschäftsführer der Vertriebsgesellschaft erst die Reaktionen am Markt auf negative Presseberichte abwarten wolle und sich im günstigsten Fall erst in vier bis sechs Wochen in das Handelsregister eintragen lassen wolle. Das reichte dem Oberlandesgericht. Es verurteilte die Beklagten antragsgemäß; sie müssen den Geschädigten vollen Schadensersatz leisten.
Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Die Entscheidungen sind für die EuropLeasing-Anleger höchst erfreulich. Soweit ersichtlich könnten die meisten Gesellschafter davon profitieren. Hinzu kommt, dass die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer voraussichtlich deckt. So gesehen ist das Vollstreckungsrisiko aus einem obsiegenden Urteil deutlich geringer. Wir raten deshalb allen Anlegern, sich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen."
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft Europ-Leasing AG anschließen.