Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte Klage eingereicht, um feststellen zu lassen, dass von der Allianz Leben verwendete Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungen unwirksam seien. Diesem Antrag hat nun, nachdem bereits das Landgericht Stuttgart der Klage mit Urteil vom 05.10.2010 (Az: 20 O 87/10) statt gegeben hatte, auch das Oberlandesgericht Stuttgart zugestimmt.
In der Urteilsbegründung führt das OLG Stuttgart aus, dass die beanstandeten Klauseln wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot unangemessen seien. Denn aus den Klauseln seien für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen nicht in hinreichendem Umfang erkennbar.
"Für diejenigen Versicherungsnehmer, die bei der Allianz eine Lebens- oder Rentenversicherung hatten und diese vorzeitig gekündigt hatten, ist dieses Urteil von großer Bedeutung", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. "Denn somit besteht nach unserer Ansicht die Möglichkeit, gegenüber der Allianz eine Neuberechnung des Rückkaufwertes zu beanspruchen. Sollte sich hierbei herausstellen, dass Gelder zum Nachteil der Versicherungsnehmer nicht ausbezahlt wurden, müssen diese von der Versicherungsgesellschaft rückerstattet werden." Neben den Vertragsbedingungen der Allianz Leben sind nun auch die Klauseln anderer Lebensversicherungsgesellschaften zu prüfen. Rechtsanwalt Luber: "Unseres Erachtens ist dies kein Einzelfall. Auch andere Gesellschaften verwenden Klauseln, die im Lichte des Urteils des Landgerichts Stuttgart als problematisch zu bezeichnen sind."
Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, ihre Ansprüche anwaltlich prüfen lassen."
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft "Versicherungen" anschließen
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt