Hier gegen haben sich die Darlehensnehmer zur Wehr gesetzt und eine Vollstreckungsgegenklage eingereicht. Das Landgericht Leipzig hat der Vollstreckungsgegenklage der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BHP Bouchon Hemmerich & Partner in vollem Umfang stattgegeben.
Es wies darauf hin, dass die jetzige Paratus AMC aufgrund des fehlenden Nachweises ihrer Berechtigung zur Forderungseinziehung und Vollstreckung nicht nachgewiesen habe, dass sie zum Einzug der Raten überhaupt berechtigt ist. Insbesondere wies das Landgericht aber auch darauf hin, dass aufgrund der überlangen Bindungsfrist in notariellen Kaufangebot es bereits an einem wirksamen Angebot zum Kauf der Immobilie mangelt. Dies habe zur Folge, dass es auch unerheblich ist, wann das Kaufangebot angenommen wurde, da jedenfalls die §§ 307 ff. BGB Anwendung finden.
Es wies darauf hin, dass ein nichtiger Grundstückskaufvertrag vorliegt mit der Folge, dass vor diesem Hintergrund auch die Grundschuldbestellung der Paratus AMC unwirksam sein dürfte und somit eine Vollstreckung aus dieser Grundschuldurkunde nicht betrieben werden darf.
Betrachtet man diese Entscheidung - welche noch nicht rechtskräftig ist - im Gesamtkontext der durch die damalige GMAC RFC Bank GmbH finanzierten Immobiliendarlehen, so besteht für betroffene Immobilienerwerber eine verbesserte Chance ihre Ansprüche gegenüber der Paratus AMC geltend zu machen. Die nunmehr seitens des Landgerichts Leipzig erlassene Entscheidung ist auch für sogenannte ,,Aktivprozesse auf Schadenersatz" von erheblicher Bedeutung.
Immobilienerwerber, welcher insbesondere in den Jahren 2006 bis 2010 sogenannte Steuersparimmobilien (teilweise auch ,,Schrottimmobilien" genannt) erworben haben, sollten daher ihren Fall durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Die oben benannte Rechtsprechung gilt selbstverständlich auch für Finanzierungen der DKB, DSL Bank und auch der Deutschen Bank, welche sich ebenso umfassend an der Finanzierung von ,,Steuersparmodellen" beteiligt haben.
Für Anleger in Steuersparimmobilien bestehen gute Gründe der ,,BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Steuersparmodell" beizutreten, hier die Interessen zu bündeln und ihre Verträge durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen zu lassen
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. 02. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.