Das Geschäftsmodell der PECUS Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ist der Policen Ankauf. Zahlreiche Kunden haben ihre Lebens- oder Rentenversicherungen gekündigt und an die PECUS verkauft. Diese hat ihren Kunden dabei in zahlreichen Fällen einen Gewinn in Aussicht gestellt, der bis zu dem Dreifachem des Rückkaufswertes betragen sollte.
Dieser Traum scheint nun jedoch zerplatzt zu sein. So teilte die Pecus Vermögens- verwaltungsgesellschaft ihren Kunden mit, dass der Kaufvertrag vorzeitig beendet werden müsse. Dies schob die Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft auf die absolut unklare Steuergesetzgebung. Konkret wurde dem Anleger mitgeteilt:
,,Der Hintergrund sind die absolut unklaren Steuergesetzgebungen in diesem Geschäftsbereich. Dieses Geschäftsmodell ist somit für die Pecus nicht mehr durchführbar. Das gilt auch für Bank- und Bausparverträge.
[...]
Die gesamte Abwicklung sowie die Auflösung entsprechender Investitionen wird einige Zeit in Anspruch nehmen und voraussichtlich Ende Februar 2013 abgeschlossen sein."
So hieß es in einem Brief an die Mandanten.
Der Zahlungstermin verstrich und die Gesellschaft meldete sich erneut bei den Anlegern und ließ folgendes erklären:
,,Leider haben wir Ihnen mitzuteilen, dass auch wir von der Pecus Vermögensver-waltungsgesellschaft mbH unter der Unberechenbarkeit der deutschen Finanzbehörden zu leiden haben. Was vorher steuerlich erlaubt war, ist morgen rückwirkend und für alle Zeiten verboten. Prominetestes Opfer dieser unberechenbaren Steuerpraxis waren bekanntlich zehntausende Käufer von Filmfonds.
[...]
Weil die geordnete Abwicklung einen gewissen Zeitraum in Anspruch nimmt, bitten wir Sie höflich um Geduld und um Ihre Zustimmung der Pecus bis zur Vorlage einer Abrechnung und selbstverständlich Auszahlung Ihres Kaufpreises Zeit zu geben."
Immer noch keine Auszahlung, Die Auszahlung der Kundengelder lässt nun weiter auf sich warten.
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht kennen solche Konstellationen beim Ankauf von Lebensversicherungen. Dieses Geschäftsmodell stellt nach der Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft dar, insbesondere, wenn kein qualifizierter Rangrücktritt in den Verträgen vereinbart wurde und wenn die Rückzahlung von eingelegten Summen ratierlich und nicht am Ende der Laufzeit erfolgt.
Beim Vorliegen einer erlaubnispflichtigen Geschäfts, das ohne Erlaubnis der Bafin betrieben wird, ist dieses in jedem Fall rückabzuwickeln. So erklären sich wohl die etwas kryptischen Schreiben der Pecus. Zudem haftet der Geschäftsführer der Gesellschaft nach § 823 BGB in Verbindung mit § 32 KWG den Anlegern persönlich und unbeschränkt auf Rückabwicklung der Anlage. Dies haben u.a. die Landgerichte Lüneburg, Frankfurt/Oder und Stuttgart in anderen Verfahren entschieden.
Hier haftet nach Auffassung von Fachanwalten für Bank- und Kapitalmarktrecht neben der Gesellschaft selbst deren Geschäftsführer Josef W. Buchsbaum. Ob auch der ehemalige Geschäftsführer der Gesellschaft Werner K. Ehrentraut haftet, hängt davon ab, ob Anleger vor oder nach dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft im März 2010 seine Versicherung an die Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH verkauft hat.
Aus den offiziellen Bekanntmachungen des AG Charlottenburg von Berlin ergibt sich, dass Sicherungsmaßnahmen über das Gesellschaftsvermögen angeordnet wurden. Der Antrag auf Insolvenzverfahren kam am 21.1.2014 beim AG Charlottenburg ein. Es wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Christian Otto, Düsseldorfer Str. 38, 10707 Berlin. Der vorläufige Insolvenzverwalter sichert nun das Vermögen der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft.
Für Verkäufer von Lebensversicherungen an die Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft" beizutreten um ihre Ansprüche fachanwaltlich prüfen zu lassen.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. Februar 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.