Die Anleger der Hybridanleihe des schwer angeschlagenen Holzverarbeiters Pfleiderer AG sollen am 14.06.2011 in einer Gläubigerversammlung in München über das Sanierungskonzept abstimmen. Die Anleger der 2007 emittierten Anleihe mit einem Volumen in Höhe von 275 Mio. Euro sollen dabei auf ihre Ansprüche verzichten und im Gegenzug zusammen vier Prozent der Aktien erhalten.
Pfleiderer benötigt für die Versammlung Mitte Juni eine Präsenz von mindestens 50 % und eine Zustimmung von 75 %. Ob somit die erforderliche Stimmenmehrheit zusammen kommt ist fraglich, unter Umständen könnte es eine zweite Gläubigerversammlung geben, auf der eine Präsenz von 25 % erforderlich wäre bei gleichzeitiger Zustimmungsrate.
Pfleiderer ist vor allem durch eine riskante Expansionsstrategie in Schwierigkeiten geraten, in der Vergangenheit haben sich Banken und Hedgefonds an dem Unternehmen beteiligt.
Nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte sollten Anleger der Pfleiderer-Anleihe ihre Rechte aktiv wahrnehmen und vor allem auf der in Kürze stattfindenden Gläubigerversammlung ihre Rechte wahrnehmen. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden Anleger der Pfleiderer-Anleihe auf der ersten Gläubigerversammlung am 14.06.2011 vertreten, zusätzliche Gebühren entstehen BSZ e.V.-Mitgliedern für die Vertretung auf der ersten Gläubigerversammlung am 14.06.2011 nicht.
Für die Teilnahme ist ein Sperrvermerk der Depotbank des Anlegers erforderlich, wonach bestätigt wird, dass die Anleihe bis zum Ende der Gläubigerversammlung gesperrt und verwahrt wird. Außerdem sollten betroffene Pfleiderer-Anleihe-Gläubiger mögliche Schadensersatzansprüche gegen alle in Betracht kommende Verantwortliche prüfen lassen.
Betroffene Anleger der Pfleiderer-Hybrid-Anleihe können sich der Interessengemeinschaft Pfleiderer AG im BSZ e.V. anschließen.