So schön diese Bilder auch sein mögen, so illegal ist ihre Veröffentlichung. Das deutsche Urheberrecht erkennt das Veröffentlichungsrecht allein dem Urheber der Werke zu. Veröffentlichungen durch Dritte dürfen nur mit seiner Einwilligung geschehen.
Für die Nutzung von Pinterest bedeutet dies, dass Tausende von Nutzern des beliebten Netzwerks Urheberrechtsverletzungen begehen. Medienanwälte beginnen in jüngster Zeit verstärkt diese Rechtsverstöße abzumahnen. Schadensersatzforderungen, strafbewehrte Unterlassungserklärungen und Ausgleichsforderungen für die anwaltliche Tätigkeit sind die Folge.
Es kann nur davor gewarnt werden, Bilder auf Pinterest oder anderen Plattformen (z.B. Facebook) zu veröffentlichen, deren Rechte nicht erworben wurden.
Diese Informationen erhielten wir von unserer Vertragsanwältin Dr. Inge Rötlich, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht aus Sindelfingen.
Empfänger von Abmahnschreiben können sich für weitere Informationen und Hilfe durch fachkundige Rechtsanwälte dem BSZ ® e.V. Aktionsbündnis "Abmahnung/Pinterest" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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