"Viele Anleger haben sich von der vermeintlichen Erfolgsstory als Windkraftanlagen-Zulieferer mit Aufträgen blenden lassen, ohne das Risiko der Bauverzögerungen zu sehen" sagt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der auf Anlegerschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Hamburg und Bremen. Es bestünden erhebliche Zweifel an der Plausibilität der in der Vergangenheit von SIAG SCHAAF behaupteten positiven Geschäftsentwicklung.
Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen sowie gegen Gründungsgesellschafter hält Ahrens für Erfolg versprechend. KWAG prüft derzeit die Einreichung entsprechender Prospekthaftungsklagen. "Grundsätzlich gilt: Je früher Investoren ihre Ansprüche geltend machen, desto größer die Chancen, dass noch Geld da ist, um berechtigte Forderungen zu bedienen", ist sich Fachanwalt Ahrens sicher.
Die Vermittlung der Inhaber-Schuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro, hat über die Geschäfts- und Onlinebanken stattgefunden. Es gilt daher eine mögliche Beraterhaftung zu prüfen. "Es könnten somit Ansprüche gegen die Banken aufgrund der Tätigkeit als Berater der Anleihen aus einem Beratungsvertrag bestehen", erläutert Ahrens. Grund: Der Vermittler einer Kapitalanlage hat diese auf Plausibilität zu prüfen, bevor er diese Investoren anbietet. Nach Durchsicht der Anleiheprospekte hat sich herausgestellt, dass diese nicht auf das Bauzeitrisiko umfassend hingewiesen haben, betont Ahrens. So sei an keiner Stelle des Prospektes erkennbar, durch welche konkrete Geschäftstätigkeit der prognostizierte und versprochene Unternehmenserfolg herbeigeführt werden soll.
Die Investoren bei der SIAG SCHAAF Schuldverschreibungen müssen daher in punkto Schadenersatz im Einzelfall ihre Ansprüche durch einen Fachanwalt prüfen lassen.
Zwei wichtige Aspekte für alle Anleihegläubiger: Sie sind "echte" Gläubiger in der Insolvenz der Firma. Deshalb sollten sie umgehend, falls noch nicht geschehen, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Weil die Anleihen in dem Jahr 2011 gezeichnet worden ist, bestehen eine Verjährungsfrist im Jahr 2014. Grundsätzlich besteht bei Anleihen eine kurze kenntnisunabhängige Verjährung von längstens drei Jahren ab Erwerb der Anleihe. Die Vermittlung der Schuldverschreibungen erfolgte über Banken. Als Vermittlerin haftet die Bank auf Schadensersatz, sofern sie die Anlage nicht auf Plausibilität geprüft hat. "Wir gehen davon aus, dass die im Prospekt genannten Erfolgsaussichten des Unternehmens in weiten Teilen vom Prinzip Hoffnung geprägt waren und weniger von nachprüfbaren Fakten", betont Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Ahrens.