Viele Anleger haben von der Umfirmierung erst aufgrund eines Schreibens ihrer depotführenden Bank erfahren. Einige Anleger teilten der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte Hamburg Rechtsanwältin Cátia Sofia das Neves Sequeira mit, dass sie beunruhigt sind, weil sie nicht verstehen, was es mit der Umfirmierung auf sich habe. Sie befürchten, dass die Ponaxis AG sich auf diese Art und Weise ihrer Verpflichtungen gegenüber der Anleihegläubiger entziehen will.
BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte Hamburg Rechtsanwältin Cátia Sofia das Neves Sequeira: "Es ist nicht erkennbar, weshalb eine Umfirmierung beschlossen worden ist. Leider hat sich die Ponaxis AG dazu nicht geäußert. Allerdings bleiben bei einer Umfirmierung die Ansprüche der Anleihegläubiger gegenüber der Gesellschaft gemäß § 25 Abs. 1 HGB bestehen. Nur der Name der Gesellschaft ändert sich."
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Ponaxis AG" anzuschließen.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/...