,,Für die betroffenen Anleger sind das allerdings keine guten Nachrichten. Denn der Verkaufspreis soll bei lediglich 15 Millionen Euro liegen. Die Anleger hatten sich aber mit rund 44 Millionen Euro an dem Schiffsfonds beteiligt. Ihnen drohen jetzt finanzielle Verluste bis zum Totalverlust", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Durch den Verkauf dürfte sich auch das Thema Sanierungsmaßnahmen erledigt haben. ,,Ob eine nachhaltige Sanierung gelungen wäre, ist ohnehin unsicher. Für die Anleger bleibt jetzt eigentlich nur noch, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen", so der Fachanwalt. Diese können zum Beispiel entstanden sein, wenn die Anleger im Beratungsgespräch nicht umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt wurden. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Risikoaufklärung. Zudem hätte die vermittelnde Bank auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen.
Außerdem können die Prospektangaben überprüft werden. Sie müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Sollten Prospektfehler vorliegen, können ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Am 16. Januar soll eine Gläubigerversammlung in München stattfinden. Dort werden voraussichtlich weitere Informationen mitgeteilt. ,,Für die Anleger ist das ein wichtiger Termin. Denn es geht vor allem um ihr Geld. Sie haben auch die Möglichkeit, sich bei der Gläubigerversammlung anwaltlich vertreten zu lassen, um ihre Interessen durchsetzen zu können", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Premicon MS Astor". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.