Es sind oft die gleichen Kanzleien die bei größeren Schadensfällen Betroffene gerne zu "einer wichtigen Informationsveranstaltung" einladen. Entgegen dem vermittelten Eindruck, man lade selbstlos ein zu einer "wichtigen" Informationsveranstaltung im Interesse von Geschädigten, handelt es sich auch bei diesen beworbenen Vortragsterminen um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Der BSZ e.V. kennt keine Anwaltskanzlei die solche kostenintensiven Veranstaltungen aus Nächstenliebe durchführt. Also Vorsicht! Das Versprechen, schneller und erfolgreicher Hilfe bei der Wiedererlangung verlorenen Kapitals, soll lediglich den Anleger zum Mandanten machen. Niemand wird Schaden erleiden, der einer solchen Werbeveranstaltung fernbleibt.
Zur Zeit ist im Fall Prokon noch nicht einmal klar, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Für die Genussrechte Inhaber gibt es zur Zeit keinen Handlungsbedarf. Forderungsanmeldungen sind erst möglich, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Forderungsanmeldungen während des derzeitigen vorläufigen Insolvenzverfahrens sind dagegen unwirksam.
Das Insolvenzrecht bietet viele verschiedene Möglichkeiten zur Sanierung des Unternehmens. Wir sind davon überzeugt, dass eine Sanierung des Unternehmens gelingen wird und dass keine großen Verluste bei den Genussrechtsinhabern durch die Insolvenz hervorgerufen werden sollten. Die Schwarzseherei diesbezüglich kann man kaum nachvollziehen. Prokon verfügt über laufende Einnahmen aus den betriebenen Anlagen für erneuerbare Energien. In diesen Anlagen stecken auch erhebliche Vermögenswerte. Sicherlich können die versprochenen hohen Renditen nicht bedient werden, aber für einen Erhalt der eingezahlten Gelder und eine geringe Verzinsung dürften die Anzeichen nicht schlecht stehen. Schließlich räumte auch Prokon selbst ein, dass 2,9 % Zinsen tatsächlich erwirtschaftet worden wären.
Um die richtigen Entscheidungen in dem nun anstehenden Insolvenzverfahren zugunsten der Genussrechtsinhaber und einer schnellen Sanierung treffen zu können, sollten die Genussrechtsinhaber Ihre Interessen bündeln und sich von erfahrenen Rechtsanwälten vertreten lassen.
Der BSZ e.V. verfügt über erfahrene Vertrauensanwälte, die bereits in vielen parallelen Verfahren die Interessen von tausenden Anlegern vertreten haben. Es bestehen daher sehr gute Gründe für die Genussrechtsinhaber sich der bereits bestehenden Interessengemeinschaft anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.01.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.