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Prokon stellt Insolvenzantrag - Weg endlich frei für Planinsolvenz und Sanierung des Unternehmens

Am 22.01.2014 um 14.00 Uhr hat das Insolvenzgericht Itzehoe Herrn Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter über die PROKON Regenerative Energien GmbH bestellt

(lifePR) (Dieburg, )
Der eigenständige Rettungsversuch der Prokon ist folglich gescheitert. Zu wenige Genussrechtsinhaber waren bereit unter den momentan gegebenen Bedingungen Ihr Geld in dem Unternehmen zu belassen.

Nach eigenen Angaben der Prokon bestehen Genussrechtskündigungen in Höhe von mindestens 109.911.763,12 EUR. Hierdurch sah sich das Unternehmen gezwungen einen Insolvenzantrag zu stellen.

Damit ist nun endlich der Weg frei für eine ,,saubere Planinsolvenz". Das Insolvenzrecht gibt hier viele verschiedene Möglichkeiten zur Sanierung des Unternehmens. Rechtsanwalt Dr. Morgenstern aus der BSZ Vertrauenskanzlei Dr. Morgenstern und Kollegen ist auch überzeugt davon, dass eine Sanierung des Unternehmens gelingen wird und dass keine großen Verluste bei den Genussrechtsinhabern durch die Insolvenz hervorgerufen werden sollten. Die Schwarzseherei diesbezüglich kann er nicht nachvollziehen.

Rechtsanwalt Dr. Morgenstern sagt hierzu, ,,Prokon verfügt über laufende Einnahmen aus den betriebenen Anlagen für erneuerbare Energien. In diesen Anlagen stecken auch erhebliche Vermögenswerte. Sicherlich können die versprochenen hohen Renditen nicht bedient werden, aber für einen Erhalt der eingezahlten Gelder und eine geringe Verzinsung dürften die Anzeichen nicht schlecht stehen. Schließlich räumte auch Prokon selbst ein, dass 2,9 % Zinsen tatsächlich erwirtschaftet worden wären."

Um die richtigen Entscheidungen in dem nun anstehenden Insolvenzverfahren zugunsten der Genussrechtsinhaber und einer schnellen Sanierung treffen zu können, sollten die Genussrechtsinhaber Ihre Interessen bündeln und sich von erfahrenen Rechtsanwälten vertreten lassen.

Der BSZ e.V. verfügt über erfahrene Vertrauensanwälte, die bereits in vielen parallelen Verfahren die Interessen von tausenden Anlegern vertreten haben. Es bestehen daher sehr gute Gründe für die Genussrechtsinhaber sich der bereits bestehenden Interessengemeinschaft anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.01.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
mhg

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