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PRORENDITA: Anleger setzen sich zur Wehr - Kreditinstitute und Berater in der Haftungsfalle

Die Zahl der unzufriedenen Anleger, die sich provisionsgetriebene schlechte Beratungen nicht mehr gefallen lassen, nimmt weiter spürbar zu

(lifePR) (Dieburg, )
Viele machen mit Hilfe der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bereits erfolgversprechende Schadensersatzansprüche geltend. Der BSZ e.V. hat mehrfach darüber berichtet:

PRORENDITA EINS GmbH & Co. KG

PRORENDITA ZWEI GmbH & Co. KG

PRORENDITA DREI GmbH & Co. KG

PRORENDITA VIER GmbH & Co. KG

PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG

Betroffene Anleger können jetzt die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung nutzen. In der Regel können Ihnen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bereits in einem ersten Telefonat eine Einschätzung geben.

Viele Anleger fragen sich, welche Möglichkeiten konkret für sie selbst bestehen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, ohne sich oft nicht zielführenden ,,Sonderaktionen" oder angeblichen ,,Sammelverfahren" anzuschließen. Um dies verlässlich beurteilen zu können, bietet Ihnen der zuständige BSZ e.V. Vertrauensanwalt auch die Möglichkeit, ihm unverbindlich alle schriftlichen Unterlagen zuzusenden, zusammen mit einer (soweit erinnert) kurzen Schilderung der jeweiligen Beratungssituation, in der ein Kreditinstitut oder ein Freier Berater die Empfehlung zur Zeichnung gegeben haben. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte dem BSZ e.V. Vertrauensanwalt die entsprechenden Daten angeben, da in vielen Fällen ein Anspruch besteht auf Kostenübernahme.

Die Informationen, die der BSZ e.V. Vertrauensanwalt den Unterlagen und Ihren Angaben entnimmt, genügen in aller Regel, um eine konkrete Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei teilt Ihnen ihre Beurteilung schriftlich mit. Kosten über die einmalige Schutzgebühr von EUR 75 .- hinaus, entstehen erst, wenn anschließend ein Mandat erteilt wird.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwälte hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Prorendita Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe, ihr beizutreten und über sie Ansprüche prüfen zu lassen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/...

Dieser Text gibt den Beitrag vom 29. Mai 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
jg

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