Nach erster Mitteilung des Insolvenzverwalters RA Scheffler scheint hier zumindest für die Gläubiger mit nicht nachrangigen Forderungen die Möglichkeit zu bestehen, ihr gesamtes eingesetztes Kapital zurück zu erhalten.
Anders stehe es um die Forderungen der Genussrechtsinhaber, da in den Genussrechtsbedingungen eine Nachrangabrede enthalten sei, so dass die Gläubiger mit diesen Genussrechten wohl kaum mit einer Befriedigung ihrer Forderungen rechnen könnten. Diese nachrangigen Forderungen (im Range des § 39 InsO) sollen zunächst auch nicht angemeldet werden.
Es besteht jedoch für die Inhaber der Forderungen aus den Genussrechten die Möglichkeit, die Forderungen ebenfalls als nicht nachrangige Forderungen geltend zu machen, wenn diese als Schadensersatzforderungen angemeldet werden. Dann würden diese ebenfalls den Rang des § 38 InsO genießen.
Erfahrungsgemäß werden Schadensersatzansprüche vom Insolvenzverwalter im Prüfungstermin zunächst vorläufig bestritten. Dann wäre in einem darauffolgenden Feststellungsprozesses gemäß §§ 179 ff InsO festzustellen, ob die Forderung im Range des § 38 InsO zur Tabelle genommen werden muss.
Bereits bei der Anmeldung einer Schadensersatzforderung ist der Anspruch prüfbar und damit hinreichend bestimmt darzulegen und zu begründen. Die Nutzung des vom Insolvenzverwalter übersandten Formulars ist auf keinen Fall ausreichend.
,,Die Genussrechtsinhaber sollten sich hier unbedingt qualifizierter anwaltlicher Hilfe bedienen, da sie sonst ihrer Ansprüche vollständig verlustig gehen können", meint Rechtsanwalt und BSZ e.V Anlegerschutzanwalt Torsten Geißler. ,,Die Vergangenheit hat gezeigt, dass gerade in Konstellationen wie der vorliegenden, nur die Rangverbesserung der Forderung zu einer Vermeidung des Totalverlustes führen kann", so Geißler weiter.
Die Infinus Gruppe setzt sich aus einem Gesellschaftsgeflecht mit mehreren Unternehmen zusammen. Die im Jahr 2006 als Future Business PLUS AG in Dresden gegründete Prosavus AG emittierte Genussrechte mit einer jährlichen prognostizierten Rendite in Höhe von 6 - 8 Prozent. Vertrieben wurden diese Anleihen durch fast 1.000 Vermittler, die unter dem Haftungsdach der inzwischen ebenfalls insolventen Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut stehen.
Infolge von Durchsuchungen, Festnahmen und Beschlagnahmen musste die Prosavus AG im November 2013 Insolvenz anmelden.
Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können sich betroffene Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Prosavus AG" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft :
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. April 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.