Denn aufgrund der anhaltend schlechten Nachrichten befürchten viele Anleger, ein Totalverlustrisiko zu erleiden, auf das sie bei der Beratung teilweise nicht hingewiesen wurden.
Der Zusammenschluss sämtlicher Fondsgesellschaften in eine Master-LP im letzten Jahr sollte dazu führen, dass die POC wieder gewinnbringend arbeitet und durch Synergieeffekte Kosten senkt. Ein Totalverlustrisiko sollte mit dieser Maßnahme gerade verhindert werden. Denn zuvor haben einige der Fondsgesellschaften aufgrund schlechter Performance die versprochenen Ausschüttungen ausgesetzt.
Ob diese Maßnahmen tatsächlich erfolgversprechend sind und greifen werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Bedenklich ist jedoch, dass - wie vereinzelte Anleger der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei mitgeteilt haben - nach Aussage von POC auch im Jahr 2014 voraussichtlich die Ausschüttungen ausbleiben werden.
Welche Maßnahmen können betroffene Anleger gegenwärtig treffen?
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen bereits mehrere Anleger der Proven Oil Canada bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Anleger gegen Berater, die sie nicht korrekt und umfassend über die konkreten Risiken einer Beteiligung an POC aufgeklärt haben. Parallel hierzu werden auch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren von POC geprüft sowie Widerrufsrechte oder die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung der Beteiligung.
Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung als auch aus fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "POC - Proven Oil Canada" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24. April 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Cllbaypra