Die Anlagebetrüger dagegen, die Millionen ergaunert haben, kommen oft mit einer Bewährungsstrafe davon, wenn nicht sind sie nicht selten nach nur einem Jahr wieder auf freien Fuß und gönnen sich mit dem ergaunerten Geld ein schönes Leben während die Betrogenen keine Aussicht auf Entschädigung haben.
Bei jedem Anlageskandal zeigt sich erneut, dass es einen wirksamen Verbraucherschutz für Anleger in Deutschland faktisch nicht gibt.
Die wenigsten der dem BSZ® e.V. persönlich bekannten Anleger, hatten Interesse an einer spekulativen Geldanlage. Die Anleger wollten eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Mehr nicht! Viele Bankberater und Mitarbeiter von Finanzvertrieben empfahlen trotzdem die höchst spekulativen Schiffs- oder Medienfonds. Zudem unterließen Anlagevermittler oft den zwingend erforderlichen Hinweis, dass das eingebrachte Kapital zum Teil oder sogar vollständig verloren gehen kann.
Da ist doch die Frage erlaubt wie es möglich ist, dass hochqualifizierte Finanzkaufleute für Banken und Sparkassen tätig sind und über Jahre hinweg sehenden Auges Anlegergelder von Kleinanlegern vernichten und angeblich von Risiken nichts wissen? Nach den dem BSZ® e.V. vorliegenden Informationen geschädigter Anleger, vermittelten die Berater ihren Kunden den Eindruck es mit einer soliden und langfristigen Anlagestrategie und Anlageform die sich besonders zur Altersvorsorge eignet zu tun zu haben. Die Möglichkeit eines Totalverlustrisikos wurde bewusst verschwiegen oder kleingeredet. Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Kleinanleger Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können. Die Geschädigten die sich bei einer der BSZ® Interessengemeinschaften angemeldet haben bestätigen diese These.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann trotz ihrer Aufsichtspflicht Anleger offenbar nicht in dem erforderlichen Umfang vor Kapitalverlusten schützen. So konnte zum Beispiel das Skandalunternehmen Phoenix jahrelang im Kreditgeschäft und Wertpapierhandel gegen das Gesetz verstoßen und Anleger abzocken ehe die Aufsicht einschritt.
Es wird berichtet, dass Bafin und Bundesbank schon 2010 Unstimmigkeiten in den Infinus Bilanzen festgestellt haben. Durch die Aufdeckung des kriminellen "Provisionskarussells" haben die Aufseher demnach bereits drei Jahre vor Bekanntwerden der Ungereimtheiten jene Provisionsabsprachen entlarvt, mit denen die Infinus-Manager laut Staatsanwaltschaft die Bilanzen aufgehübscht haben. Trotzdem wurde diesem kriminellen Treiben von der Bafin kein Ende bereitet. Dadurch hat man die Verbraucher noch Jahre ins offene Messer laufen lassen. Man hat billigend in Kauf genommen, dass viele Menschen einige Jahre lang ihr teilweise sauer erspartes Geld zum Fenster hinausgeworfen haben.
Dem BSZ® ist bekannt, dass die Kostensituation für viele Betroffene zu einer Hürde geworden ist Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen. Da ist auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.
Da die Mandanten für einen Rechtsrat in der Regel immer tief in die Tasche greifen müssen, sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ® e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen. Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit.
Die Verfolgung von Rechtsansprüchen kann mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern. Viele Geschädigte können und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke.
Betroffene haben oft auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Der BSZ e.V. und die mit ihm kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft wollen Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung.
Der BSZ e.V. und die Prozessfinanzierungsgesellschaft verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.
Entscheidet sich die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft den Fall anzunehmen werden sämtlicher Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare, im vorprozessualen Stadium, insoweit keine Rechtschutzversicherung besteht oder die Rechtschutzversicherung nicht alle Leistungen des eigenen Anwaltes trägt.
Für den Fall, dass die vorprozessualen Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt sind, ist selbstverständlich kein Erfolgshonorar zu bezahlen.
Falls eine Prozessführung erforderlich ist, wird mit dem jeweiligen Kunden eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.
Prinzipiell gilt: Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Kunden keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! Der Kunde hat nicht das geringste Risiko. Kann die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft für den Kunden Gelder einklagen, so erhält sie in der Regel 15-25% (maximal 50%) des beigetriebenen Betrages.
Bei folgenden Problemen können Betroffene wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:
- Kapitalanlageverluste
- Versicherungsstreitigkeiten
- Lebensversicherungen
- Fondsverluste
- Schadensersatz bei Personenschäden
- Falschberatung durch Banken
- Fehlberatung durch Rechtsanwälte
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.