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Prozesssensation bei den GRE Global Real Estate AG-Fällen: Anlageberater haften mit ihrem Privatvermögen

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte haben in den ersten beiden Fällen für Geschädigte die Vermittler der atypisch stillen Beteiligungen an der Pleitefirma GRE AG mit Erfolg in Anspruch genommen

(lifePR) (Dieburg, )
Sie müssen den ganzen Schaden ersetzen und haften mit ihrem Privatvermögen. Eine spannende Entwicklung. Mehr dazu von den BSZ e.V. Vertrauensanwälten Frau Rechtsanwältin Nikola Schwadtke und Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper.

Zwei Landgericht haben unabhängig voneinander zwei ehemalige Vermittler der GRE Global Real Estate AG (GRE-Kapitalanlagen in die Haftung genommen. Sie müssen den Betroffenen den ganzen Schaden ersetzen und sie von allen zukünftigen Verbindlichkeiten frei stellen. Und müssen für den Schaden mit ihrem Privatvermögen gerade stehen. Ein Meilenstein in der Beraterhaftung. Denn die persönliche Inanspruchnahme gebundener Vermittler ist an und für sich rechtlich schwierig.

Das ist eine ganz spannende Entwicklung, weil viele GRE-Anleger das Geld nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GRE AG abgeschrieben haben. "Zu früh," meint die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Nikola Schwadtke: "Die Erfolge belegen die Erfolgsaussichten der Betroffenen. Sie können unseres Erachtens in vielen Fällen Schadensersatzansprüche gegen ihre Vermittler geltend machen."

Die haben nämlich nach der Einschätzung der GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte in den meisten Fällen die Anleger nicht darauf hingewiesen, dass atypische Beteiligungen brandgefährliche Investments mit einem erheblichen Totalverlustrisiko sind, nicht an der Börse gehandelt werden können und der Verkaufsprospekt für die Kapitalanlage spätestens seit 2005 fehlerhaft ist. BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper sagt: "Das hätten die aber tun müssen. Die Berater sind nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet, den Verkaufsprospekt zu prüfen und die Anleger gegebenenfalls auf Widersprüche hinzuweisen. Wenn die das gewissenhaft getan hätten, hätten sie den Anlegern vor dem Abschluss der Beteiligungsverträge sagen müssen, dass sie ihr ganzes Geld damit verlieren können."

Und wer das nicht getan hat, haftet. In den beiden Fällen haben die beiden Landgerichte unabhängig voneinander den Schadensersatzanspruch damit begründet, dass die Berater sehenden Auges nicht auf die Risiken der Beteiligung hingewiesen haben.

Das könnte das sprichwörtliche Licht am Ende des Tunnels sein. Denn nach Lage der Dinge werden die GRE-Geschädigten in der Insolvenz nichts von ihrem Geld wiedersehen und laufen auch noch Gefahr, dass der Verwalter sie auf Erfüllung der Ratenssparverträge in Anspruch nimmt. In dem Fall würden die Betroffenen bis zum sprichwörtlichen Sankt Nimmerleinstag auf Beteiligung zahlen, die vollkommen wertlos sind. "Da gibt es nur eins," meint Rechtsanwältin Nikola Schwadtke, "die Anleger müssen da raus. Und das Ziel können sie mit einer Verurteilung des Vermittlers erreichen. Dann trägt der nämlich die weiteren Risiken der Beteiligung."

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte raten allen Betroffenen, die Sache von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Und zwar schnell. Spätestens im nächsten Jahr dürften Ansprüche eines Teils der Geschädigten verjähren. Und verjährte Ansprüche können nicht mehr durchgesetzt werden.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ e.V. Interessengemeinschaft GRE Global Real Estate AG anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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