Die Insolvenz von Q-Cells SE (Bitterfeld-Wolfen) schreckt besonders Kapitalanleger auf: Über die einst goldene Branche des Sonnenlichts, macht sich der dunkle Schatten der Insolvenz breit. Q-Cells ist bereits die vierte, große deutsche Solarfirma, bei der die Lichter ausgehen. Dabei haben es im Fall Q-Cells die Gründer zu großen Reichtümern gebracht, berichtet die FAZ, während die Anleger die Sorge um einen möglichen Totalverlust umtreibt.
"Jetzt ist schnelles Handeln wichtig", sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e. V. Nach Prüfung der Unterlagen und Prospekte geschädigter Q-Cells-Anleger, vertreten BSZ-Vertrauensanwälte die Rechtsauffassung, dass bei dieser Prüfung festgestellte Prospektfehler ausreichen dürften, um die Hintermänner und Gründer von Q-Cells erfolgreich in Haftung zu nehmen. Eile sei durchaus geboten, um einer Verjährung der Ansprüche vorzubeugen. Der BSZ® e. V. empfiehlt deshalb Q-Cells-Anlegern ihre Unterlagen schnellstens durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen und hat eine Interessensgemeinschaft für geschädigte Anleger gegründet, die Soforthilfe leisten kann.
Q-Cells ist die Geschichte einer rasanten Geldvermehrung und einer ebenso schnellen Geldvernichtung. Gegründet wurde das Unternehmen 1999 von ein paar Ingenieuren, einem ehemaligen McKinsey-Berater und einer Öko-Pionierin. Sechs Jahre später ging das Unternehmen an die Börse, Ende 2007 wird sein Wert mit elf Milliarden Euro angegeben und ist damit ein DAX-Kandidat. 2008 schließlich erklimmt Q-Cells die höchsten Höhen der weltweiten Solarzellenproduktion und verbrennt sich dabei sprichwörtlich die Flügel. 2012 ist Q-Cells insolvent und nicht nur die Anleger fragen sich, wo das viele Geld geblieben ist.
Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Q-Cells" beizutreten.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 11.April 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.