Betroffene Anleger sollten möglichst am Berichtstermin teilnehmen oder sich vertreten lassen, da in Anbetracht der verschiedenen Gläubigergruppen versucht werden muss, den Interessen der Anleihegläubiger entsprechendes Gewicht zu verschaffen.
„Durch den Zusammenschluss gleichgerichteter Anlegerinteressen kann es möglich sein, die Interessen der Schuldverschreibungsgläubiger angemessen durchzusetzen“, meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte aus Jena.
Derweilen führt Q-Cells die Produktion fort und hofft auf die Übernahme durch Investoren. Die Modulproduktion sei ausgelastet, die Zellenfertigung zu 50 Prozent. Der Geschäftsbetrieb soll zunächst weitergeführt werden, Entlassungen seien zudem nicht geplant.
„Auf der Gläubigerversammlung wird auch darüber zu sprechen und abzustimmen sein, mit welchem Beitrag die Anleger an der Sanierung teilnehmen sollen. Schon deshalb ist die Bündelung von Stimmen zu Schaffung entsprechender Gewichtungen bei Abstimmungen sinnvoll“, so Geißler weiter.
Es bestehen somit gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft Q-Cells beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
TG