Sollte eine Einigung oder Stundung nicht erzielt werden können, wären die Gläubiger laut Anleihebedingungen berechtigt, bei Ausbleiben von Zins- oder Tilgungszahlungen ihre Schuldverschreibungen zu kündigen und die Rückzahlung zu verlangen. Eine Insolvenz von Q-Cells wäre fast unvermeidbar.
Aufgrund der von Q-Cells begebenen Anleihen im Volumen von insgesamt ca. 578 Mio. Euro wäre eine Insolvenz jedoch für die Gläubiger nicht zielführend, da die vorhandenen Mittel kaum zu einer befriedigenden Quote im Insolvenzverfahren führen dürften.
"Die Vorgänge um dieses renommierte Unternehmen der deutschen Solarindustrie zeigen, dass der Erwerb einer Firmenanleihe immer eine Wette auf den Fortbestand des Unternehmens und dessen wirtschaftlichen Erfolg darstellt", meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte aus Jena. "Vielen Investoren sind die Risiken eines solchen Investments leider oft nicht vollständig bewusst, woraus sich gegebenenfalls Schadensersatzansprüche herleiten lassen", meint Geißler weiter.
Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Q-Cells" beizutreten.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. Oktober 2011 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.