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Rechtsanwälte erstreiten Urteil gegen Sunrise Energy GmbH

Anleger erhält vollen Kaufpreis für Debi Select Beteiligung zugesprochen

(lifePR) (Dieburg, )
Das Landgericht Berlin hat im ersten von einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei erstrittenen Urteil die Sunrise Energy GmbH verurteilt, einem Anleger den vollen Kaufpreis für zwei Debi Select Beteiligungen zu zahlen.

Der Anleger hatte seine Rechte an der Debi Select classic Fonds GbR noch vor Bekanntwerden der finanziellen Schieflage der Debi Select Gruppe an die Sunrise Energy veräußert. Der erheblich über dem Anlagebetrag liegende Kaufpreis sollte dabei in Raten verteilt über mehrere Jahre gezahlt werden. Nachdem offensichtlich wurde, dass das Kapital der Debi Select Funds durch riskante Beteiligungen verloren war, stellte die Sunrise Energy die Ratenzahlungen ein und kündigte an, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern.

Das Landgericht Berlin hat der dagegen gerichteten Klage des Anlegers auf Zahlung der noch ausstehenden Raten stattgegeben und des weiteren festgestellt, dass der Sunrise Energy kein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen zusteht. Das Gericht folgte damit der Rechtsansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, dass der Kaufvertrag zwischen dem Anleger und der Sunrise Energy GmbH wirksam ist. Der gegenteiligen Auffassung der Sunrise konnte das Gericht vor dem Hintergrund von über mehrere Jahre hinweg durch diese gezahlten Raten nicht folgen.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt István Cocron begrüßte das Urteil. Das Gericht habe dem durchschaubaren Versuch der Sunrise, die Risiken aus diesem Verkauf auf den Anleger abzuwälzen, eine Absage erteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Debi Select beizutreten.

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...

Dieser Text gibt den Beitrag vom 03. März 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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