Hinzu kommt, dass die Beteiligung als Geldanlage beworben worden ist, die zur zusätzlichen privaten Altersvorsorge geeignet sei.
Des Weiteren wäre zu prüfen, inwiefern über die bestehenden Risiken, die sich allerdings aus dem Prospekt weitgehend ergeben, auch tatsächlich in dieser Weise informiert worden ist.
Schließlich sind schon prospektgemäß in erheblichem Umfang Provisionen u.a. Weichkosten beim Vertrieb des Fonds angefallen, sodass dieser Teil der Anlegergelder nicht mehr ertragbringend investiert worden ist.
Vorgenannte Gesichtspunkte sollten durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Sobald die Verjährung von Schadensersatzansprüchen eingetreten ist können eingetretene Schäden nicht mehr geltend gemacht werden.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft DCM Rendite-Fonds 5 KG anschließen.