Auf dem Markt sind in den 1990er und 2000er Jahren vor allem Rentenmodelle unter der Bezeichnung "Schnee-Gruppe", "Rentaplan" sowie "SpaRenta" angeboten worden. Diese Rentenmodelle haben sich zu Verlustgeschäften entwickelt. Bei der Schnee-Gruppe sind häufig britische Lebensversicherungen der Clerical Medical Investment Group Ltd. als Tilgungsinstrument eingesetzt worden.
Die schlechte Wertentwicklung der With-Profit-Funds ist eine Ursache für die hohen Deckungslücken bei den Krediten. Die von Hahn Rechtsanwälte eingereichten Klagen richten sich dabei - je nach Fall - sowohl gegen die Clerical Medical Investment Group Ltd. und die beratenden Unternehmen bzw. die Berater. Daneben werden in zwei Pilotverfahren auch die Rentenversicherungsgesellschaften - in diesen Fällen die Generali Lebensversicherung AG und die Provinzial NordWest Lebensversicherung AG - in Anspruch genommen. Nach der rechtlichen Einschätzung von BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte, die diese Verfahren führt, lassen sich auch hier Schadensersatzansprüche wegen vorvertraglichen Aufklärungsverschuldens begründen. Dies gilt nicht nur für die SpaRenta, sondern auch für das Rentenmodell der Schnee-Gruppe.
Auch wenn die Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen für die vor 2002 abgeschlossenen Rentenmodelle bereits verjährt sind, bestehen grundsätzlich noch Möglichkeiten für die Fälle, in denen die fremdfinanzierte Rente erst 2002 oder später abgeschlossen wurde. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass die 10-Jahres-Höchstfrist taggenau berechnet wird. Wer also beispielsweise am 31.01.2002 eine fremdfinanzierte Rente abgeschlossen hat, bei dem verjähren die Schadensersatzansprüche am 31.01.2012. Insofern besteht bei den ab 2002 abgeschlossenen Verträgen kurzfristig Handlungsbedarf.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Rente" anschließen.
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http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 26.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.