Neuste Aussetzungen begannen im Mai 2010, nach vier Monaten ohne Einkünfte und weiter laufenden Ausgaben spitzt sich die Situation der Rentner nun dramatisch zu, vereinzelt drohen Kündigungen wegen säumiger Mietzahlungen.
Der Verkauf der Anteile an der Börse ist mit erheblichen Einbußen verbunden, die Aufnahme von Darlehen mit hohen Zinsen. Zudem wackelt auch die grundlegende Sicherheit der Investitionen trotz Schließungen. „Die eigentliche Gefahr von Wertverlusten kommt erst noch auf die Fonds und damit auf die Anleger zu“, erklärt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Lutz Tiedemann von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Rechtsanwälte. „Etliche Anschlussvermietungen von gewerblichen Mieträumen sind nicht gesichert. Wenn Fondshäuser keine Nachmieter finden, könnte die Situation der Fonds noch unerquicklicher werden, da dann exorbitante Einnahmequellen weg brechen werden.“
Die Fondshäuser sicherten den Anlegern die Bedienung der Auszahlungspläne zu, auch bei einer Rücknahmeaussetzung. An diese Zusicherungen sehen sich die Fonds nicht mehr gebunden. Begründet wird dies damit, dass die BaFin die Bedienung von Auszahlungsplänen bereits seit dem Jahr 2008 untersagt habe. „Diese Begründung wäre nachvollziehbar, wenn die BaFin dieses Gebot erst 2010 ausgesprochen hätte. Allerdings resultiert das Verbot aus dem Jahr 2008, welches die Fonds zum Zeitpunkt ihrer Zusicherungen kannten“, erläutert Tiedemann.
„Anleger sollten ihr finanzielles Schicksal selbst in die Hand nehmen“, so Tiedemann. Denn jedem Anleger steht die Chance offen, die ihm verwehrte Rentenzahlung gerichtlich zu erzwingen. „Wenn Anlegern eine Bedienung der Auszahlungspläne schriftlich zugesichert worden ist, liegen optimale Bedingungen vor.“ Dann greifen nämlich nicht die kurzen Verjährungsfristen des Investmentgesetzes.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Offene Immobilienfonds" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.08.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.