Das Landgericht Nürnberg hat sich der bundesweit vorherrschenden instanzgerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen und ausgeführt, dass der Emissionsprospekt nicht zutreffend und transparent über die an die vermittelnde Bank geflossenen Provisionen aufgeklärt hat. Bislang hatten bayerische Gerichte sich in größter Zurückhaltung geübt und teilweise angenommen, dass die im Prospekt enthaltenen Verklausulierungen einen Schadensersatzanspruch nicht begründen.
Auch dieses Urteil wurde durch den schweinfurter BSZ-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Michael Schulze erstritten, welcher bereits verantwortlich für die Wende der Rechtsprechung des OLG Celle zugunsten von DG-Anlegern zeichnet und bereit 2004 das bundesweit erste Urteil zugunsten eines DG-Anlegers erstritt.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "DG-Fonds" anzuschließen.