Zwischenzeitlich bestehen zudem Befürchtungen, dass Fonds der SHB, DCM, United Investors, S&K Sachwerte und von Midas betroffen sein könnten. Für Anleger besteht jedoch kein Grund zu übereiltem Aktionismus.
Im Anlagebetrugsfall der S&K-Gruppe wird inzwischen befürchtet, dass weitere Fonds in Mitleidenschaft gezogen wurden. Die S&K-Gruppe steht im Verdacht, Anlagegelder bei anderen Fonds zur Aufrechterhaltung ihres Schneeballsystems abgesaugt zu haben. Es geht wohl u.a. um die SHB Innovative Fondskonzepte AG und die FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG (ehemals SHB AG), um die früher zum Münchener Deinböck-Fondskonzern DCM Deutsche Capital Management AG gehörenden DCM Verwaltungs GmbH und die DCM Service GmbH und den Hamburger Fondsinitiator United Investors Emissionshaus GmbH sowie die Midas Management AG. Anleger dieser Fonds machen sich daher große Sorgen und wollen wissen, was nun zu tun ist.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: "Es besteht kein Anlass für Anleger in vorschnellen Aktionismus zu verfallen. Anleger, die meinen sie könnten betroffen sein, sollten zum einen die Berichterstattung in der Presse verfolgen. Zum anderen sollten Anleger in Ruhe Ihre Fonds-Unterlagen zusammenstellen und sich überlegen, rechtliche Beratung einholen.
In den nächsten Wochen werden Anlager-Anwälte Einsicht nehmen in die staatsanwaltlichen Ermittlungsakten und in Ruhe Maßnahmen für Anleger planen. Bei der Auswahl eines Anwalts sollten Anleger darauf achten, dass es sich um einen Spezialisten handelt. Dies kann man z.B. daran erkennen, dass der zu beauftragende Anwalt ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist und über einschlägige Erfahrung in betrügerischen Kapitalanlagefällen verfügt. Informationen dazu findet man auf der Webseite des jeweiligen Anwalts.
Falls im Wohnort des Anlegers ein solcher Anwalt nicht zu finden ist, so ist das kein Problem. Heutzutage werden Unterlagen und Schriftsätze per E-Mail und Fax versandt, Besprechungen finden am Telefon statt. Ein typischer Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht berät und vertritt heutzutage Anleger aus ganz Deutschland, völlig ortsungebunden.
Bevor Anleger einen Anwalt kontaktieren, können Sie auch zunächst einer Interessengruppe für Anleger beitreten, so genauere Informationen bekommen und sich mit anderen Betroffenen austauschen. Diese Interessengruppen findet man über das Internet. Vorsichtig sollten Anleger immer dann sein, wenn sie mit Slogans wie "Wir holen ihr Geld zurück", "Garantiert" oder ähnlichem geködert werden. Das ist unseriös."
Sollte es sich bestätigen, dass weit mehr als die nur unmittelbar zur S&K-Gruppe gehörenden Fonds vom Anlageskandal betroffen sind, würde sich die Höhe des Schadens und die Zahl der geschädigten Anleger erheblich ausweiten. Es könnten dann in der Tat mehrere 10.000 Anleger geschädigt sein und der Schaden würde mehrere hundert Millionen Euro betragen.
Der BSZ e.V. bündelt über eine Geschädigtengemeinschaft die Anlegerinteressen
Fünf führende Anlegerschutzkanzleien vertreten die betroffenen Anleger der genannten Fonds und der S&K-Unternehmensgruppe. Wegen der Dimension des angerichteten Schadens stehen betroffenen Anlegern in der BSZ Interessengemeinschaft ,,S&K Gruppe" fünf führende deutsche Anlegerschutzkanzleien - darunter auch die Kanzlei des Autors dieses Beitrags - zur Seite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 24.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.