Die Rechtsanwälte teilen weiter mit, dass nach ihrer Auffassung ihre Argumentation zu der Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag und zum so genannten Verbundgeschäft das Gericht wohl überzeugt habe und zu diesem Urteil geführt haben dürfte.
Dieses Urteil stellt einen wichtigen Erfolg für Anleger des SAB Fonds "Neue Welt" dar, der bekanntermaßen in Schieflage geraten ist. Anleger, die ihren Anteil über die damalige BHW-Bank finanziert haben, sind nun mit Aussicht auf Erfolg in der Lage, schadlos aus dieser Kapitalanlage herauszukommen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „SAB Fonds "Neue Welt": anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.11.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.