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SAM AG/ Bestlife Select AG: Jetzt Forderungen anmelden!

Die SAM Management Group AG wird abgewickelt / Die schweizerische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat die Rechtsanwälte Dr. Hunkerle und Petralia als Liquidatoren eingesetzt

(lifePR) (Dieburg, )
Betroffene sollten ihre Forderungen auf jeden Fall anmelden. Denn das ist die wichtigste Voraussetzung für die Entschädigung. Und die Frist zur Forderungsanmeldung wurde verlängert. Anleger können jetzt bis zum 30.11.2012 tätig werden.

Frau Rechtsanwältin Nikola Schwadtke von den auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten sagt: "Die SAM-Kunden haben einen Erfüllungsanspruch. Denn die Sittenwidrigkeit des Geschäftsmodells berührt die Wirksamkeit der Verträge nicht. Voraussetzung für die Geltendmachung der Vertragsforderungen ist die Fälligstellung. Deshalb müssen die Kunden erst mal kündigen."

"Ergänzend dazu können die SAM-Kunden in den meisten Fällen auch noch Schadensersatzansprüche geltend machen," sagt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper. Deshalb sollten Betroffene sich möglichst kurzfristig an einen auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden und alle in Betracht kommenden Ansprüche prüfen lassen.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft "SAM AG/ Bestlife Select AG" anschließen.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 20. Oktober 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

bgks

Unser Bericht vom 10.08.2012

Die deutsche und die schweizerische Finanzmarktaufsicht ermitteln gegen die schweizerische SAM Management Group AG und die deutsche SAM AG. Sie stehen im Verdacht, erlaubnispflichtige Bankgeschäfte ohne die notwendige Erlaubnis vermittelt und durchgeführt zu haben. Darauf hin hat die eidgenössische Finanzaufsicht, die Finma, die Unternehmensgelder eingefroren und alle Verfügungen unter den Vorbehalt der Zustimmung des Untersuchungsbeauftragten gestellt.

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Das ist ein ernster Vorwurf. Die Vermittlung und die Durchführung von Bankgeschäften ohne die dafür notwendige Erlaubnis stellen nach dem deutschen Recht einen Straftatbestand dar, § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG. Wenn sich der Vorwurf erhärten sollte, und danach sieht es momentan aus, könnten die Anleger sehr viel Geld verlieren."

Die SAM AG ist auf dem deutschen Markt über die hundertprozentige Tochtergesellschaft, die Bestlife Select AG, aufgetreten und hat Anlegern über Vermittler versprochen, den Rückkaufswert von Lebensversicherungen und anderen Kapital bildenden Investments für die Vorsorge zu verdoppeln. Das Angebot wurde mit "Sicherheit, attraktive Verzinsung sowie überschaubare und flexible Laufzeiten" beworben. Das hat viele überzeugt. Betroffene haben Kapital bildende Lebensversicherungen, Bausparverträge und andere Sparverträge gekündigt und mit dem Geld bei der Bestlife Select AG eingestiegen. Die drohen jetzt alles zu verlieren. Denn daran ist nichts sicher. Die Durchsetzbarkeit des Zahlungsanspruchs gegen die Bestlife Select AG hängt von der unternehmerischen Entwicklung ab. Und wenn das nicht genügend Geld hat, gibt es nichts. Die Betroffen drohen alles zu verlieren.

Rechtsanwalt Gröpper: "Die Lage ist ernst. Das Geld ist in Gefahr. Aber Betroffene können eine Menge tun. Der Bundesgerichtshof hat in einer leider wenig beachteten Grundsatzentscheidung klargestellt, dass das Unternehmen, die Unternehmensführung und der Vertrieb für die Vermittlung von erlaubnispflichtigen Bankgeschäften haften, wenn die Gesellschaft nicht über die für das Geschäft notwendige Erlaubnis verfügt. Und danach sieht es derzeit aus. Die Geschädigten haben deshalb ganz ausgezeichnete Erfolgsaussichten."

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