Obwohl das Gericht die Zulässigkeit solcher Sammelklagen und die hohen Erfolgschancen fast aller Anleger bereits ausdrücklich bestätigte, hatten viele Lehman-Anleger ihre Entscheidung zur Klage vom Erfolg dieser Sammelklage abhängig gemacht.
Um die Verjährung der Ansprüche dieser Anleger bis zum Urteil zu verhindern, empfiehlt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Can Ansay ich, die Verjährung zu hemmen durch das kostenlose "Ombudsmannverfahren der privaten Banken" (www.bankenverband.de/... ).
Anleger können bei dieser Schlichtungsstelle ihre "Beschwerde" selbst einlegen und zudem hoffen auf einen positiven Schlichtungsspruch (nur bis 5.000 Euro bindend) oder auf eine freiwillige teilweise Zahlung der Bank. Gerne leitet der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Can Ansay dieses Verfahren für Lehman-Anleger ein - soweit zulässig u.U. mit Erfolgshonorar, so dass dem Anleger bei Erfolglosigkeit des Ombudsmannverfahrens keinerlei Kosten entstehen und er sich danach frei für oder gegen eine Klage entscheiden kann.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Gründe sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft "Lehman Brothers" anzuschließen.