Durch den Schuldenschnitt sind private Anleger, die griechische Staatsanleihen gekauft haben, besonders betroffen. Sie verlieren nach dem derzeitigen Stand der Dinge bis zu 90% ihres Investments.
Das muss nicht sein. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte bundesweit tätige BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte vertritt Griechenland-Anleihen-Geschädigte. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: "Die Betroffenen sind häufig falsch beraten worden. Wenn Ihnen die Bank nicht gesagt hat, dass sie ihren ganzen Einsatz verlieren können, haftet sie." Die Banken hätten spätestens seit der Argentinien-Pleite wissen müssen, dass Staatsanleihen nicht sicher sind.
Zudem dürfte Griechenland haften. Der griechische Staat beabsichtigt, die Investoren, die dem Schuldenerlass nicht ausdrücklich zugestimmt haben, durch die rückwirkende Einführung von Umschuldungsklauseln faktisch zu enteignen. Rechtsanwalt Gröpper: "Das ist rechtswidrig. Zwischen Deutschland und Griechenland besteht ein Investitionsschutzvertrag. Der Vertrag schützt die deutschen Anleger bei Investitionen in Griechenland vor politische Risiken. Griechenland muss die Anleger im Fall von Enteignungen entschädigen. Und das wäre unseres Erachtens ein Fall der Enteignung."
Die Forderungen müssen in den meisten Fällen in London, Washington oder in Athen geltend gemacht werden. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte arbeitet deshalb mit amerikanischen, englischen und griechischen Rechtsanwälten zusammen.
Griechenland ist pleite, ich bekomme so oder so kein Geld. Rechtsanwalt Gröpper: "Das ist so nicht richtig. Der Staat hat außerhalb seines Hoheitsgebiets erhebliches Vermögen. Man denke nur an die Botschaften. Das sind wertvolle Liegenschaften. In einem Prozess gegen Argentinien wurde ein argentinisches Kriegsschiff beschlagnahmt. Das bringt Millionen. Das könnte im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Griechenland auch denkbar sein."
GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte rät: Geschädigte Anleger sollten ihre Ansprüche von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Viele Geschädigte können Schadensersatzansprüche geltend machen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Griechenland Anleihen" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 12.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.