Verdacht auf Betrug
Lange Zeit lebte die Schifffahrtsbrache von erheblichem Anlegervertrauen. Mehrere hunderttausend Anleger investierten ihr Geld in Schiffsfonds, in dem Glauben eine sichere Anlageform mit guten Renditechancen zu erwerben. Diese Chancen hängen entscheidend davon ab, dass die Schiffe an zuverlässige Reeder verchartert sind.
Wie das Handelsblatt Online am 08.03.2011 berichtete, ermittelt die Bremer Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen der Reederei Beluga wegen des Verdachts auf Betrug. Beluga ist als einer der großen Charterer am Markt tätig. Nach einem vorangegangenen Bericht der Financial Times Deutschland vom 06.03.2011 sind mehr als 30 Schiffsfonds von mindestens fünf Emissionshäusern betroffen. Alleine das Emissionshaus HCI Capital aus Hamburg hat 20 Schiffe aus 17 Schiffsfonds an die Beluga Reederei verchartert.
Es bestehe der Tatverdacht, dass Umsätze bewusst falsch dargestellt und somit die Fondsgesellschaften und in der Folge auch die Anleger über die Zuverlässigkeit des Charterers bewusst getäuscht wurden. Es soll sich um eine Größenordnung im dreistelligen Millionenbereich handeln. Der Finanzinverstor Oaktree aus den USA, welcher 49,5 % an der Reederei Beluga hält, erstattete selbst die Anzeige.
Sind Anlegergelder gefährdet?
Um die Beluga Reederei ist es nach den Pressemeldungen der Financial Times Deutschland und dem Handelsblatt Online auch wirtschaftlich nicht gut bestellt. Oaktree soll daher bereits mit einem Insolvenzantrag gedroht haben. Ohne Forderungsverzicht von Gläubigern bezüglich Darlehen und Charterraten wird es für Beluga eng. Fallen Charterraten aus oder müssen diese reduziert werden, können in der Folge auch Schiffsfonds in finanzielle Schwierigkeiten kommen, wodurch dann die Anleger unmittelbar Ausfälle erleiden können.
Empfehlung
Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte empfiehlt daher den betroffenen Anlegern frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Unabhängig von den Betrugsvorwürfen wurden bereits im Vorfeld, d.h. bei der Beratung, oftmals wichtige Details und Risiken nicht oder nicht vollständig dargestellt. So kommen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Berater und Banken in Betracht, welche den Schiffsfonds empfohlen haben. Die Erfahrung zeigt auch, dass an der Empfehlung dieser Fonds nicht unerheblich verdient wurde. So waren Provisionen von mehr als 15 %, durchaus marktüblich - ein nach der Rechtsprechung aufklärungspflichtiger Umstand, der bei der Beratung gerne verschwiegen wurde, so Frau Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Richter von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffs Fonds anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.