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Schiffsbeteiligungen HCI Shipping Select – Spekulation auf starken US-Dollar fehlgeschlagen

Bei zwei HCI-Flottenfonds Ausschüttungen bisher nur gut halb so hoch wie geplant

(lifePR) (Dieburg, )
Sehr enttäuschend waren bislang die Gewinnausschüttungen der beiden Flottenfonds HCI Shipping Select V sowie HCI Shipping Select VII. Seit Platzierung dieser Schiffsbeteiligungen im Jahr 2003 haben Investoren nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG nur jeweils 32 Prozent des Kommanditkapitals als Ausschüttungen erhalten. Vorgesehen waren jeweils 58 Prozent. Neben den üblichen Markt- und Branchenproblemen ist in beiden Fällen die Fehlspekulation auf einen – gegenüber dem Euro- stärker werdenden Dollar Grund für das schlechte Abschneiden beider Beteiligungen.

„Schiffsinvestoren sollten sich auf das Schlimmste gefasst machen. Falls sie keine Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen, drohen auch bei zwei Flottenfonds des Emissionshauses HCI erhebliche Vermögenseinbußen“, sagt BSZ e:V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Die aktuellen Probleme der weit mehr als hundert Schiffsbeteiligungen in Deutschland haben weit gehend identische Ursachen.

„Die Charterraten der Schiffe reichen nicht aus, um neben den Kosten auch die prospektierten Ausschüttungen zu sichern“, erläutert Fachanwalt Ahrens. Eine Belastung bei fremdfinanzierten Schiffen sei auch der gegenüber dem Schweizer Franken oder dem Japanischen Yen schwache Euro, weil Schiffsbeteiligungen oft in Niedrigzins-Währungen wie dem Schweizer Franken oder dem Japanischen Yen, (teil)finanziert wurden. Zudem „machen die finanzierenden Banken Druck, um ihre eigenen Bilanzen zu verbessern. Folge sind in der Regel erzwungene Sanierungskonzepte zulasten der Investoren“, fügt KWAG-Partner Ahrens hinzu. Die Details zu den beiden HCI-Flottenfonds:

Der HCI Shipping Select V wurde im Jahr 2003 emitiert und platziert, der HCI Shipping Select VII ein Jahr später. Aufgelöst werden die beiden Flottenfonds voraussichtlich im Jahr 2015. Mit einem Volumen von jeweils rund 25 Millionen Euro gehören beide eher zu den kleineren Schiffsfonds. Im Gegensatz zu vielen anderen Schiffsbeteiligungen ist in beiden Fällen die Fremdfinanzierungsquote gering, da Investoren ein Eigenkapital von jeweils rund 24 Millionen Euro aufbrachten.

Die Anleger beider Flottenfonds haben bis heute deutlich weniger Ausschüttungen erhalten als in den Verkaufsprospekten angekündigt. Statt jeweils 58 Prozent vom Kommanditkapital sind lediglich 32 Prozent den Investoren überwiesen worden. „Für quasi Eigenkapital-Fonds überaus schlechte Ergebnisse“, sagt KWAG-Partner Jan-Henning Ahrens.

Den aus Anlegersicht ärgerlichen Irrtümern im Hinblick auf den Ausschüttungsverlauf liegt eine völlig falsche Einschätzung des Wechselkursverhältnisses zwischen US-Dollar und Euro zugrunde. Hintergrund: Die weltweiten Charterraten lauten auf Dollar. Deshalb ist das Umtauschverhältnis in Euro mitentscheidend für den wirtschaftlichen Verlauf einer Schiffsbeteiligung. Bei beiden Flottenfonds wurde für die prognostizierten Chartereinnahmen ein Umrechnungskurs von 1,15 US-Dollar je Euro in den Jahren 2003 und 2004 zugrunde gelegt, einer von 1,10 Dollar im Jahr 2005. Ab dem Jahr 2006 bis zum Ende der Fondslaufzeit in 2015 wurde sogar eine Kursparität, also ein Verhältnis von 1 zu 1, von US-Dollar und Euro unterstellt.

Tatsächlich aber stieg der Wert des US –Dollars gegenüber dem Euro nicht – wie angenommen. Im Gegenteil: Die tatsächlichen Wechselkurse in den Jahren 2003 bis einschließlich 2011 lagen zwischen 1,16 US-Dollar je Euro und 1,45 US-Dollar je Euro. „Das Nachsehen haben jetzt die Investoren, die auf die Verlässlichkeit der Ausschüttungsprognosen gesetzt hatten“, sagt Fachanwalt Ahrens.

„Investoren sollten prüfen, ob und in welchem Umfang sie bei den beiden HCI-Flottenfonds Schadenersatzansprüche durchsetzen können, um Vermögenseinbußen zu begrenzen oder zu vermeiden“, rät Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens. Als Begründungen kommen Pflichtverletzungen des Beratervertrags mit der Bank oder Sparkasse, die dem Anleger seinerzeit die Schiffsbeteiligung vermittelt hatte, in Betracht. Zu diesen Pflichtverletzungen zählen zum Beispiel „fehlerhafte Anlageberatung, weil etwa Kick-backs, also Rückvergütungen für den Verkauf von Fondsanteilen, verschwiegen wurden“, erklärt Ahrens. Geprüft werden müsse auch, ob seitens des Emissionshauses mangelhafte Prospektgestaltung vorgelegen habe.

Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ HCI Shipping Select" beizutreten.

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 05. Mai 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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