Die Commerzbank erhöht ihre Anstrengungen beim Abbau ihrer Altlasten. Zu den Altlasten gehören sehr viele Schiffshypotheken, die Schiffsfonds für die Finanzierung der Schiffe aufgenommen haben. Der Bestand an großvolumigen, teilweise riskanten Schiffs-, Immobilien- und Staatskrediten soll Ende 2016 nur noch halb so groß sein. Mit den Kreditportefolios schrumpfen auch die Rückstellungen für die faulen Kredite bei Schiffshypotheken.
Die schon schlechten laufenden Schiffsfonds sind stark von dieser Maßnahme betroffen. Neben den schlechten Charterraten kommen auch noch Probleme bei Finanzierungen und Anschlussfinanzierungen für die Schiffsfonds. Das wird den Druck auf schlechte Schiffsfonds erhöhen!
Dies Nachricht sollte Anlass sein für viele Schiffsfondsanteilshaber, sich über die Zukunft der Anlage Gedanken zu machen. Sie sollten mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, welche Möglichkeiten gerade bei ihrem Schiffsfonds gegeben sind.
In der letzten Zeit gabe es eine Reihe von positiven Urteilen wegen Kick-back-Zahlungen, falschen Beratungen wegen des Totalverlustrisikos und der Ungeeignetheit als Altersversorgung der Schiffsfondsanlagen. Ein erfahrener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht findet für betroffene Anleger bestimmt das richtige Mittel,damit diese sich von der Schiffsfondsbeteiligung verabschieden zu können.
Umfassende Erkenntnisse zu Schiffsfonds sind auch im "Praxishandbuch Schiffsfonds" des de Gruyter Verlags zusammengestellt. Auf über 500 Seiten ist erstmals die Branche genau beschrieben und für Anleger nachvollziehbar erklärt. Das Buch gibt Antworten auf die Krise in der Schiffsfonds-Branche. Einziges aktuelles Werk mit diesem thematischen Schwerpunkt. Übersichtliche Darstellung mit Schemata, Checklisten, Formularen, Praxishinweisen. Die Autoren, Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens und Rechtsanwältin Claudia Dreßler sind Praxis-Experten auf dem Gebiet. (Praxishandbuch Schiffsfonds, 532 Seiten, Gebunden, Ladenpreis Euro 119,95, ISBN978-3-11-033833-1)
Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen – gerne auch von den beiden Autoren des Praxishandbuchs Schiffsfonds – und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds beizutreten.
Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht – Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: “Zwei Juristen, drei Meinungen.” Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht” ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.