Betroffen sind rund 2.700 Anleger. Diese hatten rund 120 Mio. € Eigenkapital investiert. Ein Großteil wurde aber auch fremdfinanziert. Trotz erheblicher Nachschüsse der Anleger drohen nun die Zwangsverkäufe. Insbesondere betroffen sind die „Bulkerfonds I,II und III“. Das Geschäft mit den sog. „Minibulkern“ wurde als weniger risikoreich als mit anderen Containerschiffen beschrieben. Dies war wohl ein Fehler.
Auch weitere Schiffsfonds der GHF Gruppe haben erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, weshalb Banken auch schon Planinsolvenzverfahren eingeleitet haben. Ob das Anlegerkapital hierdurch gleichfalls zum Totalverlust zu werden droht, ist ungewiss.
Betroffene Anleger sollten daher frühzeitige Ausstiegsmöglichkeiten prüfen lassen und ob auf der Grundlage der vorteilhaften Aussagen, „es bestünde ein geringeres Risiko, als bei anderen Fonds“ Schadenersatzansprüche gegen die Beteiligten vorliegen könnten.
Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds GHF“ beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31. Oktober 2011 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.