Der erfahrene Jurist wird häufig mit diesen Einzelschicksalen konfrontiert. ,,Sie haben in gutem Glauben und in der Hoffnung auf ein sicheres Leben im Alter in Schiffsfonds oder andere Kapitalanlagen investiert und stehen dann vor einem Scherbenhaufen, weil das Geld verloren ist", so Cäsar-Preller.
So erging es auch einer 64-jährigen Rentnerin über die die Bild-Zeitung berichtete. Sie hatte zur Altersvorsorge ihr Geld in den MPC-Schiffsfonds MS Santa Giorgina gesteckt. Nachdem es anfangs gut lief und die Rentnerin sich über Ausschüttungen freuen konnte, ging es seit 2008 bergab. Der Wert der Anteile ging in den Keller, die Frau hat den größten Teil ihres Geldes bereits verloren und sieht sich nun auch noch mit der Forderung konfrontiert, die bereits erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.
Auf Anfrage der Bild rät Cäsar-Preller: ,,Ein Unding. Nicht zahlen!"
Der Jurist verweist auf ein Urteil des BGH vom 12. März 2013. Der Bundesgerichtshof hat klar erklärt, dass die Rückforderung solcher Ausschüttungen nur dann gerechtfertigt ist, wenn das im Gesellschaftsvertrag klar und verständlich geregelt ist. ,,Es ist immer wieder das gleiche Lied. Die Fonds geraten in Schwierigkeiten und die Anleger sollen die Karre wieder auch dem Dreck ziehen. Solche Forderungen sollten nicht einfach bezahlt werden, sondern zunächst sollte geprüft werden, ob die Rückforderung der Ausschüttungen überhaupt rechtens ist. Oft genug ist sie das nicht", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte Markt auf seinem Schaden Innen sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.