Das Gebot der Stunde bleibt, eine Alternative zum „Ausharren und Hoffen“ zu finden rät der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Jens Graf (Düsseldorf). In vielen Fällen, in denen Kreditinstitute die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen haben, bieten sich wegen typischer Beratungsfehler erfolgversprechende Ansätze für die Rückabwicklung der fehlgeschlagenen Anlage. Das Ziel sind die Erstattung des Eigenkapitals und der Ersatz entgangenen Gewinns für eine Alternativanlage.
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Rechtsanwalt Jens Graf rät betroffenen Anlegern: „Werden Sie aktiv und hoffen Sie nicht weiter auf „glückliche Fügungen“, die Sie als Anleger nicht beeinflussen können.“
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.