"Während Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne bereits oftmals verjährt sind, sind Ansprüche aus Prospekthaftung im weiteren Sinne gegen den jeweiligen Berater/Vermittler oftmals noch durchsetzbar," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth Rechtsanwälte, denn viele Anleger wurden von ihrem jeweiligen Berater nicht auf die erheblichen Risiken wie das Totalverlustrisiko, die fehlende Veräußerbarkeit oder die Gefahr von Nachschüssen hingewiesen, so dass sich oftmals erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.
Oftmals wurde der Fonds auch älteren und unerfahrenen Anlegern vermittelt.
Sofern die Beteiligung von einer Bank oder Sparkasse vermittelt worden sein sollte (oftmals wurde der Nordcapital Bulkerflotte 1-Fonds nach Erkenntnissen des BSZ e.V. von der Deutschen Bank AG oder der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG vermittelt), kommen, neben der gesicherten Vollstreckung, noch weitere Vorteile hinzu: "In vielen Fällen sind, wie wir inzwischen bei diversen Schiffsfonds heraus finden konnten, hierbei sog. "Kick-backs" geflossen, d.h., Provisionen und Rückvergütungen "hinter dem Rücken" des Anlegers. Sofern der Anleger von seiner Bank hierauf nicht hingewiesen wurde, kann der Anleger hierbei von seiner Bank laut aktueller BGH-Rechtsprechung die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung verlangen.
Auch dürften die weichen Kosten bei der Nordcapital Bulkerflotte 1 sehr hoch gewesen sein, laut Handelsblatt vom 11.12.2012 sollen die Nebenkosten ca. 19 % der Einlage betragen haben. "Der BGH hat jedoch entschieden, dass der Anleger bei weichen Kosten von über 15 % ausdrücklich auf die hohen Kosten hingewiesen werden muss, was ebenfalls Schadensersatzansprüche begründen kann," so Dr. Späth.
Doch Achtung, teilweise droht bereits zum Jahresende 2012 Verjährung:
"Zwar haben Anleger grundsätzlich kenntnisabhängig gem. §§ 195, 199 BGB 3 Jahre Zeit, um Schadensersatzansprüche aus Beraterhaftung geltend zu machen. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass Gerichte in letzter Zeit verstärkt dazu übergehen, sofern der Anleger die jährlichen Geschäftsberichte erhalten hat und hierbei auf Probleme hingewiesen wurde, eine sog. "grob fahrlässige Unkenntnis" anzunehmen, so dass bereits dadurch die 3-jährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt werden könnte, was immer im Einzelfall geprüft werden muss,? so Dr. Späth.
Die Nordcapital Bulkerflotte wurde aber teilweise bereits im Jahr 2008 vermittelt.
Da daher in zahlreichen Fällen Ende 2012 Verjährung einzutreten droht, sollten geschädigte Anleger der Nordcapital Bulkerflotte 1 nicht länger warten, sondern einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche beauftragen.
"Was viele Anleger nicht wissen, ist, dass die Verjährung nicht nur durch Klage, sondern auch durch ein kostengünstiges Güteverfahren bei einer staatlich anerkannten Gütestelle wirksam gehemmt werden kann" so Dr. Späth.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds Nordcapital Bulkerflotte" beizutreten.