Da muss doch die Frage erlaubt sein: ob es möglich ist, dass hochqualifizierte Finanzkaufleute für betrügerische Anlagebuden, wie zum Beispiel die Phoenix Kapitaldienst GmbH, die Göttinger Gruppe oder die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West tätig sind, und über Jahre hinweg, sehenden Auges, Anlegergelder von Kleinanlegern vernichten und angeblich von nichts wissen?
Auch bei vielen anderen Anlageskandalen mit tausenden Geschädigten, vermittelten die Berater ihren Kunden den Eindruck es mit einer soliden und langfristigen Anlagestrategie und Anlageform die sich besonders zur Altersvorsorge eignet zu tun zu haben. Die Möglichkeit eines Totalverlustrisikos wurde bewusst verschwiegen oder klein geredet.
Dabei muss sich ein Berater vor der Vermittlung einer Kapitalanlage selbst über deren Wirtschaftlichkeit und Seriosität ausreichend informieren. Alleine an der Provisionshöhe die ihm für die Vermittlung einer Anlage zufließt müssten die Vermittler eigentlich merken, dass es dabei nicht mit rechten Dingen zugehen kann.
Wenn das Anlegergeld verbrannt ist, mutieren die Anlageberater mitunter plötzlich zu Verbraucherschützern, verbünden sich mit Rechtsanwaltskanzleien, jammern dass man selbst betrogen worden sei, wollen aber alles mögliche tun um den geschädigten Anlegern zu helfen. Da gehen die Berater dann schon mal mit Kundenlisten hausieren um Interessengemeinschaften zu etablieren, die den Zweck haben dürften, der eigenen Haftung zu entgehen. Beliebtes Argument ist dann hier, dass man ihn, den Vermittler, wenn man ihm den nachweisen könne, dass er seine Aufklärungspflicht verletzt habe, zwar verklagen könne, aber, da er ja selbst investiert habe, bei ihm nichts holen könne.
Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Kleinanleger Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage vollständig verlieren können. Die Geschädigten die sich tagtäglich bei dem BSZ e. V. melden bestätigen diese These. Da gründen Anwälte Interessengemeinschaften und geben nach nur wenigen Tagen des Schadenseintritts bekannt, schon Tausende Geschädigte zu vertreten. Im Internet wird mit bezahlten Einträgen ganz gezielt um Geschädigte geworben. Man verkündet stolz mit den Vertrieben zusammen zu arbeiten, die mit ihrer Provisionsgier vorher die Anleger um ihre Ersparnisse gebracht haben.
Bei den meisten Schneeballsystemen ist es so, dass gerade am Anfang sehr viele Gelder herausgenommen werden. Nachher, wenn das läuft, entsteht das Problem, das Schneeballsystem zu bedienen. Es wird immer mehr Geld gebraucht, weil immer mehr Anlegern immer höhere Renditen versprochen wurden. Insofern ist es also sehr wahrscheinlich, dass der Anfang des Betrugssystems einige Jahre zurückliegt."
Was natürlich überrascht, ist, dass so ein System so lange existieren kann. Wenn da mal ein Fachmann auf das Konto geschaut und mit den täglichen und monatlichen Auszügen abgeglichen hätte wäre dem Spuk sicher schneller ein Ende bereitet worden. Im Betrugsfall Madoff geraten jetzt auch die Wirtschaftsprüfer in das Visier potenzieller Kläger. Denn bei einer genauen Prüfung hätten bei den Prüfern Zweifel aufkommen müssen.
Nach der Erfahrung des BSZ e.V. konzentrieren die Vorwürfe geschädigter Kunden darauf, dass eine unqualifizierte, Beratung stattfindet und sich die Anlageberatung von Versicherungs- und/oder Finanzprodukten eher an der Höhe der Vermittlerprovisionen orientiert, statt an einer auf den Kunden zugeschnittenen Produktpalette.
Für den BSZ e.V. steht auf jeden Fall fest, dass Anleger nicht dazu neigen, Risiken einzugehen, wenn sie zwischen einer sicheren und einer möglichen höheren Rendite zu wählen haben. Sie wählen dann in der Regel immer den sicheren aber kleinen Gewinn.
Mit den BSZ e.V. Projekten gegen Kapitalvernichtung durch unseriöse Anlageberatung soll der seriöse Finanzmarkt gestärkt werden und Anleger vor windigen Geschäftemachern und vor dem möglichen Totalverlust seiner privaten Altersvorsorge geschützt werden.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft" anschließen.