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SHB Innovative Fondskonzepte: Schadensersatz für Anleger wegen unzureichender Aufklärung

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens Reime setzt Schadensersatz für geschädigte Anleger durch

(lifePR) (Dieburg, )
Anleger, die in geschlossene Immobilienfonds der SHB Innovative Fondskonzepte AG investiert haben, mussten in den vergangenen Wochen viele schlechte Nachrichten verkraften - vom Skandal um die S&K Gruppe bis hin zum drohenden Totalverlust ihrer Kapitalanlage. Jens Reime, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt, kann geschädigten Anlegern der SHB-Fonds neue Hoffnung machen. Er setzte in mehreren Prozessen Schadensersatzansprüche für seinen Mandanten durch, die in SHB-Fonds investiert hatten.

"Die Rechtsprechung an den verschiedenen Gerichten folgte dabei dem Prinzip, dass die Anleger über die wirtschaftlichen Risiken ihrer Kapitalanlage bis hin zum Totalverlust umfassend hätten aufgeklärt werden müssen. Dies war in den Fällen nicht geschehen, so dass die Richter Falschberatung erkannten und meinen Mandanten Schadensersatz zusprachen", erläutert Fachanwalt Reime.

In den Prozessen wurde auch deutlich, dass sich scheinbar selbst die Anlageberater nicht wirklich über die Risiken der entsprechenden Fonds bewusst sind. ,,Das ist schon sehr bedenklich", so der Jurist.

Zu den Fällen: In einem Prozess vor dem Amtsgericht Löbau urteilte der Richter ganz im Sinne der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur anleger- und anlagegerechten Beratung (BGH XI ZR 12/93).

Eine Anlageberaterin hatte der Mandantin der Kanzlei Reime angeboten, kostenlos ihre Versicherungen zu überprüfen. Dabei kam die Anlageberaterin zu dem Ergebnis, dass viele Versicherungen vermeintlich zu teuer seien und überredete sie die Policen zu kündigen und Neuverträge abzuschließen. Dabei kam es u. a. auch zum Abschluss einer fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung der ANTLANTICLUX Lebensversicherung S.A. samt dazugehöriger Vergütungsvereinbarung für die Anlageberatung und -vermittlung mit der Financial World Wirtschaftsberatungs AG für die die Beraterin unstreitig tätig war. Die finanziellen Ersparnisse durch die Neuverträge sollten nach dem Rat der Beraterin in Beteiligungen des grauen Kapitalmarktes an der SHB Innovative Finanzkonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG gesteckt werden. Tatsächlich kam es dann auch zum Abschluss zweier Beteiligungen über jeweils EUR 10.000,00 zu monatlich EUR 45 für ca. 170 monatliche Raten.

Allerdings ging der Verkaufsprospekt des Fonds der Mandantin erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zu. Dennoch konnte von einer Prospektübergabe am Zeichnungstag ausgegangen werden. ,,Allerdings", so Fachanwalt Reime, ,,umfasste der Prospekt 136 Seiten. Auch die entsprechenden Hinweise auf die Risiken der Anlage erstreckten sich über mehrere Seiten. So hatte meine Mandantin nicht ausreichend Zeit, diese Risiken zu verstehen und deren Auswirkungen zu erfassen. Zumal sie völlig unerfahren mit solchen Beteiligungen war." Genauso sah es auch das AG Löbau. Es sei nicht erwiesen, dass die Anlegerin über das Risiko des Totalverlusts ihres investierten Geldes ordnungsgemäß aufgeklärt worden sei. Dementsprechend konnte die Mandantin von Rechtsanwalt Reime ihren eingetretenen Schaden aus bereits gezahlten Raten gegen das eingeklagte Beraterhonorar aufrechnen. Darüber hinaus wurde die Zahlungsklage gegen sie abgewiesen.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Reime zu dem Urteil: ,,Werden Anleger nicht entsprechend ihren persönlichen Verhältnissen und den besonderen Eigenschaften der angebotenen Kapitalanlage beraten, so stehen ihnen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zu. Diese können nicht nur Beraterhonorare zu Fall bringen sondern auch rechtswirksam von den verpflichtenden Kapitalanlagemodellen befreien mit der zusätzlichen Folge, dass auch gezahlte Gelder zurückzugewähren sind."

Rechtskräftiges Urteil v. 28.01.2011 AG Löbau Az.: 4 C 103/10: AG Löbau Az.: 4 C 103/10

Vor dem Landgericht Bautzen setzte Fachanwalt Reime für seine Mandantin Schadensersatz wegen Falschberatung gegen die Strukturvertriebsfirma AFG GmbH durch. Diese hatte der Mandantin Anteile an den geschlossenen Immobilienfonds SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG vermittelt. Pikanterweise war die AFD GmbH zum fraglichen Beratungszeitpunkt direkt ab den SHB Innovative Fondskonzepte AG als Aktionärin beteiligt.

Die Anlageberaterin der AFD wurde vom LG Bautzen als Zeugin vernommen. Dabei kam das Gericht zu der Überzeugung, dass selbst die Beraterin das Investment nicht richtig verstanden hatte. Dementsprechend konnte auch keine anleger- und anlagegerechte Beratung zu Stande gekommen sein. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Risiken der Anlage verharmlost und zudem der Verkaufsprospekt zu spät übergeben worden sei. Auch der vorgebliche Hinweis auf ein G.U.B.-Siegel konnte eine Verurteilung der beklagten AFD GmbH nicht verhindern.

Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung wörtlich aus: ,,Gerade durch den von der Zeugin in den Raum gestellten Vergleich einer unternehmerische Beteiligung mit einer "Sparform" tritt das mit einer unternehmerischen Beteiligung verbundene Risiko zurück, es wird unangemessen relativiert. Bei dem gegebenen und für die Zeugin S. erkennbaren Anlagehorizont der Klägerin, den bereits vorhandenen Anlagen, bestehend aus Versicherungen und Bausparverträgen, waren angesichts der von der Zeugin S... bei der Klägerin noch nicht mal hinterfragten finanziellen Möglichkeiten, andererseits den ausdrücklich erklärten Wünschen nach einem Auto, Reisen und einer Altersvorsorge, die empfohlene Treuhandkommanditbeteiligung bzw. die Beteiligung als stille Gesellschafterin wegen des damit verbundenen spekulativen Charakters einer solchen unternehmerischen Beteiligung schon nicht geeignet. Derartige Unternehmensbeteiligungen stehen regelmäßig dem Wunsch nach einer sicheren Sparanlage und Altersvorsorge im Grundsatz entgegen. Zu den vorgestellten Prognoserechnungen gab die Zeugin sogar ausdrücklich an, dass es zwar passieren könne, dass keine Ausschüttungen, keine Zinsen gezahlt würden, sie es allerdings noch nicht erlebt habe, dass ein Kunde seine Zinsen nicht ausgezahlt bekommen habe. Auch dies stellt eine unangemessene Relativierung des tatsächlichen Risikos einer solchen Geldanlage dar."

Urteil v. 11.01.2013 Az.: 2 O 577/10 (noch nicht rechtskräftig)

Auch vor dem Landgericht Görlitz setzte die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Reime Schadensersatz für seine Mandantin wegen Falschberatung gegen die Strukturvertriebsfirma AFD GmbH durch. Diesmal ging es um eine Beteiligung an SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Businesspark Stuttgart KG. ,,Im Prinzip war dieser Fall ein Spiegebild des Prozesses vor dem LG Bautzen", sagt Fachanwalt Reime.

Wieder wurde der AFD-Anlageberater als Zeuge vernommen und wieder kam das Gericht zu der Überzeugung, dass er selbst das Investment nicht richtig verstanden habe, Risiken verharmlost und zudem das Verkaufsprospekt gar nicht übergeben habe. ,,Also folgte das Gericht der gängigen Rechtsprechung und sprach meiner Mandantin Schadensersatz zu", so Rechtsanwalt Reime. Daran änderte auch der vorgebliche Hinweis auf ein G.U.B.-Siegel nichts.

Urteil 1.03.2013, 5 O 700/11 (noch nicht rechtskräftig)

Für den Juristen zeigen alle drei Fälle und Urteile klare Parallelen: ,,Es ist immer wieder festzustellen, dass die Anleger nicht ordnungsgemäß beraten worden sind. Fatal erscheint dabei besonders, dass selbst die Anlageberater nicht über die Risiken der Investments, die sie angeblich kompetent vermitteln wollen, informiert sind. So ist eine anleger- und anlagegerecht Beratung schlichtweg unmöglich. Insofern sind die Entscheidungen der Gerichte, den geschädigten Anlegern Schadensersatz zuzusprechen, nur folgerichtig."

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "SHB Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. Mai 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
jreim

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