Nach eigener Mitteilung ist der erfahrene Sanierungsexperte mit seinem Team seit dem Insolvenzantrag am 19. März dabei, den für die Produktion erforderlichen Materialfluss wiederherzustellen und die dafür nötigen Mittel zu beschaffen. Die Abspaltung oder die Veräußerung einzelner Unternehmensteile oder der Auslandsgesellschaften ist wohl nicht beabsichtigt.
Fraglich ist, ob dieses Konzept das Unternehmen retten kann, schließlich kam die schlechte finanzielle Lage für die Unternehmensführung nicht überraschend und ohne Grund. Offen ist auch die Frage, wie stark die Gläubiger in die Unternehmenssanierung eingebunden werden sollen.
"Es kann nicht sein, dass die Gläubiger der Inhaberteilschuldverschreibung am Ende die Zeche für die falsche Unternehmenspolitik zahlen sollen", meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte aus Jena. "Vielmehr ist es erforderlich, dass auch die Banken im gleichen Maße an den Belastungen beteiligt werden."
Sollten sich Vermutungen bestätigen, dass die SIAG schon vor Emission der Inhaberschuldverschreibung finanzielle Nöte hatte, könnten hieraus Schadensersatzansprüche der Anleger resultieren. Anhaltspunkt für die Vermutung ist der Umstand, dass SIAG 9 Prozent Zinsen bieten musste, wohingegen ein Bankkredit wahrscheinlich günstiger zu haben gewesen wäre. Vermutlich wollten sich die Banken jedoch nicht weiter engagieren.
"Es besteht der Verdacht, dass die Zukunftsaussichten des Unternehmens gegenüber den Anlegern zu rosig dargestellt wurden", äußert Geißler weiter, "es ist daher zu prüfen, ob den Anlegern hieraus durchsetzbare Ansprüche erwachsen."
Um im anstehenden Insolvenzverfahren gegenüber den anderen Gläubigern die Position der Anleihegläubiger effektiv durchsetzen zu können, sollten die Interessen möglichst gebündelt werden, denn nur so können mögliche für die Gläubigergruppe nachteilige Entscheidungen vermieden werden.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "SIAG Schaaf Industrie AG" anzuschließen.