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SiC Processing GmbH: Schadensersatz für geschädigte Anleihekäufer

Klage wegen Prospekthaftung erhoben. Anleihegläubiger wehren sich gegen Ihre Verluste und klagen!

(lifePR) (Dieburg, )
Hiermit laden wir alle Anleihekäufer der SiC Processing ein der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SiC-Anleihen beizutreten. Im Auftrag eines Mandanten hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte beim Landgericht Amberg eine Klage gegen den damaligen Geschäftsführer der SiC, Herrn Thomas Heckmann erhoben. Weitere Klagen werden folgen.

Der Kläger verlangt von Herrn Heckmann die volle Rückabwicklung seines Anleihekaufs. Rechtsgrund hierfür ist die sog. Prospekthaftung: Nach Überzeugung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei war der Anleiheprospekt der SiC nämlich falsch, denn die Anwälte finden, die wirtschaftliche Situation des norwegischen Hauptkunden der SiC wurde viel zu positiv dargestellt. Hierfür haftet Herr Heckmann den Anleihekäufern nach Ansicht der Anlegerschutzanwälte als Prospektveranlasser.

Damit können die den Anleihegläubigern in der SiC-Insolvenz drohenden (Total-)Verluste ausgeglichen werden.

Im Einzelnen:

1. Hintergrund der Anleihemission: Kaufpreisfinanzierung

Im Februar 2011 hat die SiC Processing GmbH (nachfolgend ,,Emittentin") Inhaberschuldverschreibungen mit der ISIN DE 000A1H3HQ1 in einem Volumen von bis zu EUR 100 Mio. begeben. Grundlage der Emission war ein Anleiheprospekt, veröffentlicht am 07.02.2011. Der Prospekt verschweigt allerdings, dass der Hauptkunde der Emittentin sich in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet bzw. dass das Risikomanagement der Emittentin ungenügend ist. Diese Schwierigkeiten waren letztlich Ursache für die Insolvenz der Emittentin am 01.03.2013.

Vor der Anleihemission, im Sommer 2010, hatte eine Fondsgesellschaft des Finanzinvestors Nordic Capital Fund VII die Mehrheit der Anteile an der Emittentin erworben. Anteilsinhaber an der Emittentin waren im Wesentlichen Gesellschaften der Gründer-Familie Heckmann gewesen. Diese Gesellschaften waren bis Mitte 2010 Mehrheitsgesellschafter der Emittentin gewesen und hatten 70 % ihrer Anteile an der Emittentin an Nordic Capital Fund VII verkauft. Herr Heckmann ist Geschäftsführer und Gesellschafter der Emittentin sowie Mitglied der Heckmann-Familie. Nordic Capital Fund VII hatte den an die Heckmann-Familiengesellschaften gezahlten Kaufpreis durch die Aufnahme von Bankdarlehen finanziert. Die dafür aufgenommenen Bankverbindlichkeiten wurden im Wege von Gesellschafterdarlehen der Emittentin aufgebürdet.

Mit den 2011 von Ihnen eingenommenen Anleihegeldern wurden sodann diese Gesellschafterdarlehen und in Folge die zur Kaufpreisfinanzierung aufgenommenen Bankdarlehen zurückgeführt. Im Ergebnis dienten die von den Anleihekäufern eingesammelten Anleihegelder also zur Ablösung des Kaufpreisdarlehens.

2. Prospektfehler

Der Prospekt der Emittentin ist nach Prüfung durch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte in wesentlichen Punkten fehlerhaft, denn er stellt die wirtschaftliche Situation des Hauptkunden der Emittentin falsch, nämlich viel zu positiv dar. 54,4 % des Gesamtumsatzes der wurde mit nur einem Kundenunternehmen gemacht, nämlich der REC Wafer Norway AS, Sandvika in Norwegen (nachfolgend ,,Hauptkunde").

a) Wirtschaftliche Probleme des Hauptkunden schon vor Prospektveröffentlichung

Allerdings bestanden die erheblichen wirtschaftlichen Probleme, die zur Insolvenz des Hauptkunden und in Konsequenz zur Insolvenz der Emittentin führten, bereits, als die Anleihen von der Emittentin begeben wurden. Dies lässt sich belegen, denn der Kanzlei liegen entsprechende Unternehmenszahlen und Presseveröffentlichungen vor.

So erwirtschaftete der Hauptkunde schon vor der Prospektveröffentlichung durchgängig Verluste. Nur die Finanzkennzahlen für Q4/2010 waren ausnahmsweise weniger schlecht; ansonsten waren die Ergebnisse des Hauptkunden bereits für das komplette Geschäftsjahr 2010 desaströs. So erwirtschaftete der Hauptkunde bereits seit 2009 keine Marge mehr, um für Zinsen und evtl. Steuern aufzukommen.

Zudem kam es beim Hauptkunden im Jahre 2010 immer wieder zu lang andauernden Produktionsausfällen.

Auf den Umstand, dass der Hauptkunde finanziell und operativ in erheblichen Schwierigkeiten steckt, hätte im Prospekt hingewiesen werden müssen: Denn die Insolvenz des Hauptkunden hat zur Insolvenz der Emittentin geführt. Dieser Hinweis ist unterblieben. Eine Prospektaktualisierung erfolgte ebenfalls nicht. Dabei handelte es sich aber um eine Information, die für die Anlageentscheidung der Anleihekäufer erheblich war.

Kurz nach Prospektveröffentlichung wurde die Geschäftstätigkeit des Hauptkunden der Emittentin sodann eingestellt: Die REC ASA meldete unmittelbar nach Prospektveröffentlichung einen Gewinnrückgang von 16 %. Als Grund dafür wird u.a. genannt, dass die beabsichtigten Kosteneinsparungen beim Hauptkunden nicht erreicht wurden. Diese Verfehlung war der Emittentin und deren Geschäftsführung bereits im Jahr 2010 offensichtlich und von der REC auch bekannt gemacht worden.

Trotz dieser für die Emittentin potenziell existenzbedrohenden Entwicklung erwähnte diese sogar in ihrem Ersten Halbjahresbericht 2011 die Krise ihres Hauptkunden unverständlicherweise immer noch nicht. Es heißt dort lediglich lapidar, dass sich hinsichtlich Chancen und Risiken keine Veränderungen ergeben haben. Eine Aktualisierung des Prospekts durch die Prospektverantwortlichen erfolgte nicht. Erst im April 2012 meldete die Emittentin, dass die norwegische Tochter SiC AS ihre Produktionsanlagen in Heroya/NOR stillgelegt.

b) Fehlendes Risikomanagementsystem bei Prospektveröffentlichung

Sollte der Emittentin die wirtschaftliche Schieflage des wesentlichen Hauptkunden - entgegen aller Wahrscheinlichkeit - nicht bekannt gewesen sein, so ist der Prospekt aber aus anderen Gründen fehlerhaft.

Im Prospekt schreibt die Emittentin nämlich, dass die Identifikation und Bewertung von Konzentrationsrisiken (Klumpenrisiken) auf Kundenseite durch ein Risikomanagement überwacht wird. Falls der Emittentin die finanziellen Probleme ihres Hauptkunden trotz deren Offensichtlichkeit unbekannt geblieben wären, würde dies bedeuten, dass bei der Emittentin kein adäquates Risikomanagementsystem installiert war.

4. Herr Heckmann als Prospektverantwortlicher

Herr Heckmann haftet nach Meinung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte den Anleihekäufern als Prospektverantwortlicher. Denn er ist Unterzeichner des Prospekts und Geschäftsführer der Emittentin im Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung. Da Herr Heckmann zudem einen wesentlichen Teil des Kaufpreises aus dem SiC-Verkauf an Nordic Capital erhalten hat und über werthaltige Unternehmensbeteiligungen verfügt, nehmen wir an, dass Haftungsmasse bei Herrn Heckmann besteht, mit welcher Forderungen der Anleihekäufer befriedigt werden können.

5. Rechtsfolge für Sie als Anleihekäufer

Die Anleihekäufer können daher nach Ansicht der Rechtsanwälte von Herrn Heckmann die Übernahme der Wertpapiere gegen Erstattung des Erwerbspreises und der mit dem Erwerb verbundenen üblichen Kosten verlangen, wenn die Anleihen binnen 6 Monaten nach Prospektveröffentlichung (diese war am 07.02.2011) gekauft worden waren. Wurden die Anleihen irgendwann später verkauft, so können Anleihekäufer den Verlust aus der Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis verlangen. Im Ergebnis bekämen Anleihekäufer der ersten sechs Monate ihre Verluste also voll erstattet.

6. Verjährung zum 07.02.2014

Unbedingt zu beachten ist allerdings, dass Prospekthaftungsansprüche binnen drei Jahren seit Veröffentlichung des Prospekts verjähren, danach also nicht mehr durchsetzbar sind. Verjährung tritt also voraussichtlich am 07.02.2014 ein.

Etwaige Klagen gegen Herrn Heckmann müssen also von einem SiC-Anleihekäufer vor diesem Termin erhoben werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte aus Berlin ist bereits seit über 10 Jahren bundesweit erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall SAG Solarstrom bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar, SolarWorld, Carpevoigo, Gebhardt Real Estate). Hierbei wurden bereits über 1000 Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Zuletzt wurde Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, Partner der Sozietät, von den Anleihegläubigern der Solen AG als Mitglied in den Gläubigerausschuss im Insolvenzverfahren der Solen AG gewählt. Dr. Liebscher ist überdies Mitherausgeber und Autor eines führenden Praxis-Handbuchs zur Unternehmenssanierung (C.F. Müller Verlag).

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft " SIC Processing" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 23.12.2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern

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