Wie sich jetzt herausstellt, können betroffene Frauen sich nicht darauf verlassen, dass es sich bei den minderwertigen Implantaten ausschließlich um Lieferungen des französischen Herstellers PIP handelt. Es gab auch Unternehmen wie zum Beispiel die niederländische Firma Rofil, die die Implantate vom Hersteller PIP bezog aber unter eigenem Namen vermarktete.
Auch deutsche Kliniken sollen bei Rofil diese gefährlichen Implantate bezogen haben. Anscheinend hat man sich dort ausschließlich auf die Werbeaussagen des Verkäufers, dass es sich um Markenprodukte mit europäischem Qualitätssiegel handle, verlassen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat erst Anfang Januar empfohlen, die von Rofil gelieferten Implantate auszutauschen.
Nachdem das BfArM zur Entfernung der umstrittenen Silikonkissen aus Frankreich rät, stehen für unzählige betroffene Empfängerinnen dieser Silikonkissen nicht nur finanzielle Schäden sondern auch Schmerzensgeldansprüche im Raum, die durch weiter erforderliche operative Eingriffe (zur Entfernung und ggf. Neueinsetzung von Silikonkissen) und dadurch anfallende Kosten entstehen.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. steht betroffenen Frauen mit seinem Aktionsbündnis "Medizinische Implantate", wenn es um Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit Billig-Brustimplantaten der Fa. PIP aus Frankreich oder der Firma Rofil aus den Niederlanden geht, mit seinen Vertrauensanwälten hilfreich zur Seite.
Hatten Sie selbst Kosten für das Einsetzen der Kissen?
Wurden die Kissen auf Basis einer ärztlichen Indikation auf Kosten Ihrer Krankenkasse eingesetzt?
Müssen Sie sich jetzt ungewollt nochmals operieren lassen?
Haben Sie hierdurch abermals gesundheitliche Beeinträchtigungen und Kosten?
Dann sollten Sie sich von den Experten des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. u.a. von Rechtsanwalt Dirk Witteck oder Rechtsanwältin Dr. Inge Rötlich über die Ihnen zustehenden Rechte umfangreich informieren und beraten lassen!
Da sich der TÜV Rheinland bereits wegen der Zertifizierung der Implantate vor einem französischen Gericht verantworten muss und es hinsichtlich der Eile bei der Entfernung der gefährlichen Kissen wesentlich davon abhängt, wie lange die Kissen bereits im Körper befindlich sind, ist schnelles Handeln erforderlich.
Da aktuell bereits ein französisches Gericht die Versicherung des Herstellers zu einer Zahlung von 4.000 € Schmerzensgeld an eine betroffene Frau verurteilt hat, sind nach Auffassung des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. auch Ansprüche in Deutschland realisierbar. Als Anspruchsgegner kommen neben dem Hersteller des Silikons und der Silikonkissen auch der Lieferant der Kissen in Deutschland sowie die behandelten Operateure in Betracht.
Betroffene Frauen können sich für weitere Informationen und Hilfe dem BSZ ® e.V. Aktionsbündnis "Implantate" anschließen.