Wir wissen aus Anfragen an die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, dass viele Anleger in SLB-Fonds investiert hatten, die einen monatlichen Sparplan von einigen hundert Euro über einen Gesamtzeitraum von häufig mehr als 20 Jahren vorsahen. Häufig sind zudem genau diese Fonds als sog. ,,Altersanlage" vertrieben worden, um so eine besondere Sicherheit gegenüber dem Anleger auszudrücken.
Ratenzahlung und Widerruf - im Einzelfall eine mögliche Alternative
Diese Anleger sehen nun derzeit geradezu zu, wie ihr Fonds für die Altersicherung ,,nicht auf die Beine" kommt, ihnen also die Zeit davon läuft, sie aber gleichzeitig immer noch weiteres Geld monatlich investieren. Verständlicherweise schwindet bei diesen Anlegern die Hoffnung, auch dieses Geld eines Tages wieder zurückzuerhalten.
Entsprechend fragen sich diese Anleger, ob sie rechtliche Möglichkeiten besitzen, um ihr Geld oder jedenfalls Teile davon auch heute noch zu sichern.
Grundsätzlich müssen auch diese Anleger mit vereinbarter Ratenzahlung trotzdem ihre Einlage bedienen, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum von der Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth & Partner.
Als Ausweg bietet sich hier in vielen Fällen an, die Beteiligungen zu widerrufen.
Rechtsfehlerhafte Widerrufsbelehrungen berechtigen zum Widerruf
So können Anleger, die ihre Einlage in Raten einzuzahlen haben, ihren als Teilzahlungsgeschäft zu qualifizierenden Fondsbeitritt widerrufen. Voraussetzung ist, dass die auf der Beitrittserklärung abgedruckte Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies muss zunächst geprüft werden.
Rechtsfolgen des Widerrufs
Bei einem positiven Prüfungsergebnis können Anleger mit einem rechtswirksam durchgeführten Widerruf Anleger ihre Fondsbeteiligung unabhängig von der vertraglich festgeschriebenen Laufzeit sofort beenden.
Folgende Vorteile ergeben sich hieraus für den Ratensparer:
Einerseits droht Ratensparern nicht mehr die Gefahr, jeden Monat weiteres Kapital zu verbrennen.
Andererseits wird auch die Haftung des Anlegers als sog. Kommanditist, also als Mitinhaber der Fondsgesellschaft, gegenüber den Gläubigern des Fonds beschränkt - ein Argument, das gerade bei finanziell schwachen Gesellschaften wichtig sein kann.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob Anleger sogar einen Teil ihres bereits monatlich eingezahlten Kapitals zurückerhalten. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft SLB Fonds" beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. September 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drwspäkurd