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Solar Millennium AG: Klagen der BSZ e.V.: Vertrauensanwälte wurden verhandelt!

Erste mündliche Verhandlungen zu den Klagen der BSZ e.V.: Vertrauensanwälte fanden statt! Achtung! Es droht Verjährung! Verjährung durch Güteantrag hemmen!

(lifePR) (Dieburg, )
Etwas über 1 Jahr nach der Insolvenz der Solar Millennium AG hat die juristische Aufarbeitung gegen die Verantwortlichen begonnen: Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien haben bereits vor einigen Monaten Dutzende Klagen für Anleger der Inhaberschuldverschreibungen der Solar Millennium AG gegen die Verantwortlichen vor dem zuständigen Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht, unter anderem teilweise gegen die Vorstände, die Vertriebsgesellschaft, Solar Millennium Invest AG, aber auch gegen andere Verantwortliche.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte machen unter anderem Ansprüche gegen die Verantwortlichen aus Prospekthaftung im engeren Sinne, aber auch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne geltend. Erste Termine zur mündlichen Verhandlung haben vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth bereits statt gefunden, z.B. für die von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte betreuten Verfahren am 22.02.2013 sowie am 07.03.2013.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Zunächst die schlechte Nachricht: Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wird unsere Klagen gegen die Verantwortlichen, die am 22.02.2013 verhandelt wurden, vermutlich abweisen, hier werden wir prüfen, in Berufung zu gehen. Ganz anders jedoch, und dies ist die gute Nachricht, die 6. Zivilkammer: Diese hat in diversen Verfahren, die am 07.03.2013 verhandelt wurden, angedeutet, einige von uns verklagte Prospektverantwortliche zu verurteilen. Die Urteile sind in den nächsten Wochen bzw. Monaten zu erwarten.

Nach unserer Ansicht sind die Verkaufsprospekte zu den Anleihen der Solar Millennium AG teilweise fehlerhaft und enthalten Prospektfehler, was die Anleger zu Schadensersatzansprüchen berechtigt. Wir freuen uns, dass zumindestens die 6. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth unsere Ansicht zu teilen scheint.“

Doch Eile ist geboten, da bei der Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen kurze Verjährungsfristen gelten: 1 Jahr ab Kenntnisnahme, spätestens jedoch 3 Jahre ab der ersten Veröffentlichung des Verkaufsprospektes, verjähren Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne unwiderruflich. Da immer im Einzelfall geprüft werden muss, wann die Ansprüche im Einzelnen verjähren, bei manchen Anleihen bereits Verjährung eingetreten ist und bei anderen Anleihen der Solar Millenium AG in Kürze Verjährung einzutreten droht, empfiehlt sich die rasche Prüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ob Schadensersatzsansprüche noch erfolgreich geltend gemacht werden können.

Für die Anleihen, die 2010 und 2011 von Solar Millennium heraus gegeben wurden, können voraussichtlich noch Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne geltend gemacht werden, allerdings droht auch hier in den nächsten Wochen Verjährung einzutreten, was immer im Einzelfall geprüft werden muss.
Dr. Späth hierzu: „Anleger sollten berücksichtigen, dass die Verjährung auch durch einen kostengünstigen Güteantrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle wirksam gehemmt werden kann, so dass zunächst Zeit gewonnen wird.“

Geschädigte Solar Millennium-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Solar Millennium“ anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. 03. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

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