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Solar Millennium: Anleger klagen auf Schadensersatzansprüche in voller Höhe ihrer Beteiligung

Zur Minimierung des Prozessrisikos werden diese Klagen zunächst für rechtsschutzversicherte Mandanten eingereicht

(lifePR) (Dieburg, )
Für Anleger, die hohe Verluste mit den Solar Millennium AG-Anleihen Nr. 7 und 8 (Erwerb 2010 bzw. 2011) verzeichnen mussten, hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte inzwischen die ersten fünfzehn Klagen beim Landgericht Nürnberg eingereicht.

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Späth: "Mit diesen Klagen verfolgen unsere Mandanten Schadensersatzansprüche in voller Höhe ihrer Beteiligung. Für Ansprüche aus Prospekthaftung gegen die Verantwortlichen - die Vorstände der Solar Millennium AG persönlich sowie weitere Verantwortliche - sehen wir gute Erfolgsaussichten, da die geltend gemachten Prospektfehler in den jeweiligen Emissionsprospekten zur 7. und 8. Anleihe wohl gravierend sein dürften."

Unter anderem wurde den Anlegern verschwiegen, dass gegen den Aufsichtsrat und Gründer der Solar Millennium AG seitens der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bereits seit Jahren wegen Betruges im Zusammenhang mit der ebenfalls insolventen DM Beteiligungen AG ermittelt wurde (die Hauptverhandlung wurde im August 2011 eröffnet). Mit ersten Ergebnissen ist möglicherweise noch in diesem Jahr zu rechnen.

Zur Minimierung des Prozessrisikos werden diese Klagen zunächst für rechtsschutzversicherte Mandanten eingereicht. Sollten die Klagen Erfolg haben - wovon auszugehen ist - sollen auch für nicht versicherte Anleger weitere Klagen folgen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte rät ihren Mandanten dringend ab, ein Aufkaufangebot einer gewissen TOKUGAWA AG anzunehmen, die den Anlegern 4 % des Nominalbetrages bietet. Wir gehen derzeit davon aus, dass im Insolvenzverfahren eine deutlich höhere Insolvenzquote zu erzielen ist.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Solar Millennium" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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